Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

«Nach dem Aufprall sah ich ihn verschwinden»

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

 Es herrschte eine bedrückte Stimmung gestern im Saal 6 des Bezirksgerichts Saane. Vor Gerichtspräsident Alain Gautschi sassen zwei Männer auf der Anklagebank. Beide sind der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Störung des Eisenbahnverkehrs angeklagt. Der Jüngere muss sich auch der fahrlässigen schweren Körperverletzung verantworten. Dem Älteren wird zudem Beseitigung oder Nichtanbringung von Sicherheitsvorrichtungen vorgeworfen.

Grund für diese Anklagen ist ein Unfall, der sich in der Nacht vom 7. auf den 8. März 2012 ereignet hat. In dieser Nacht führten mehrere Männer Unterhaltsarbeiten auf der SBB-Strecke zwischen Chénens und Rosé, in Autigny, durch. Um 2.53 Uhr touchierte ein vorbeifahrender Zug eine Hebebühne, in der sich zwei Männer befanden. Einer der Arbeiter verstarb, der zweite wurde mit schweren Verletzungen ins Spital gebracht. Dieser stand nun gestern vor Gericht, ebenso wie der 46-jährige Baustellenleiter. Offenbar war das Sicherheitssystem der Hebebühne ausgeschaltet worden, um diese so weiter ausfahren zu können.

«Kann optisch täuschen»

«Ich habe einfach nicht wahrgenommen, dass sich die Hebebühne ausserhalb des Sicherheitsbereichs befand», sagte ein Zeuge, der ebenfalls auf der Baustelle gearbeitet hatte. Sei diese nicht bis zum Äussersten ausgefahren, sei eine Übertretung schwierig zu erkennen. «Das kann nämlich optisch täuschen.» Jedoch sei prinzipiell nie auf dem zwei- ten Gleis gearbeitet worden, wenn dieses nicht für den Zugverkehr gesperrt gewesen sei, betonte er.

Nicht von Gefahr gewusst

Beim ersten Verhör durch die Polizei habe er, der überlebende Arbeiter, gesagt, er könne sich nicht mehr genau erinnern, wer von ihnen beiden auf der Hebebühne das Sicherheitssystem ausgeschaltet habe, erinnerte der Gerichtspräsident den 53-Jährigen. Später habe er jedoch erklärt, er habe dies noch nie gemacht. «Können Sie uns diesen Widerspruch erklären?», fragte er den Beschuldigten, der mit gesenktem Blick und verkrampften Händen auf seinem Stuhl sass. «Das war ein Tag nach dem Unfall, und ich lag im Spital. Ich konnte mich nicht so gut erklären», sagte er. Um diese Hebebühne zu fahren, habe er jedoch–im Gegensatz zu seinem tödlich verunglückten Kollegen–nicht die nötige Ausbildung gehabt. So habe er auch nicht gewusst, dass zu diesem Zeitpunkt das Sicherheitssystem ausgeschaltet war. Von seiner Anwältin Nathalie Fluri zu den letzten Sekunden vor dem Aufprall befragt, antwortete er mit zittriger Stimme und mehreren Atempausen: «Ich und mein Kollege warteten ruhig auf das Vorbeifahren des Zugs. Wir sassen vis-à-vis, schauten uns an. Nach dem Aufprall sah ich ihn verschwinden.»

«Es sind Spezialisten»

Von drei Intervallen, für welche der Bauleiter ein Fahrverbot für die Züge hätte verlangen können, hatte er nur zwei beantragt. Während des mittleren Zeitabschnitts verkehrten deshalb auf einem Gleis Züge. «Warum?», fragte Gautschi den 46-Jährigen. «Ich habe es bevorzugt, das erste und das dritte Intervall verlängern zu können», sagte der Baustellenleiter. Da sich die Zugdurchfahrten auf die Zeit zwischen den beiden Intervallen konzentrierten, hätten sie effizienter arbeiten können. Dies sei bereits in den vorhergehenden Nächten so gehandhabt worden und damit den Arbeitern bekannt gewesen. Dennoch habe er vor den Zugdurchfahrten jeweils kontrolliert, ob alles in Ordnung sei, so auch bei der entsprechenden Hebebühne. Bei der optischen Kontrolle habe er nichts festgestellt. Denn auch wenn die Hebebühne ein wenig ausgefahren ist, könne sie noch im Sicherheitsbereich sein. «Zudem handelte es sich bei den Arbeitern um Spezialisten. Ich bin davon ausgegangen, dass sie beim Einklappen der Hebebühne auch den Sicherheitsbereich respektieren.»

Am kommenden Montag geht der Prozess mit den Plädoyers weiter.

Meistgelesen

Mehr zum Thema