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Nach dem Freispruch wieder Gericht

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Im März 2018 hatte das Freiburger Wirtschaftsstrafgericht sechs Angeklagte freigesprochen: Sie könnten für das Debakel der Pensionskasse ACSMS nicht zur Verantwortung gezogen werden. Die Staatsanwaltschaft hat das nicht akzeptiert, so dass sich die Freigesprochenen gestern vor dem Kantonsgericht einfanden. Die stellvertretende Generalstaatsanwältin Alessia Chocomeli-Lisibach kritisierte, der Stiftungsrat, die Vorsorgeexpertin und der Revisor hätten bei der Anlagepolitik nichts hinterfragt. «Die Pensionskasse hat einen Grossteil ihres Vermögens einer kleinen, unbekannten Firma anvertraut, die all das Geld in einen einzigen Topf gesteckt hat.»

njb

Bericht Seite 9

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