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Nach der Hausdurchsuchung ist der Fahrausweis weg

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Die Hausdurchsuchung brachte es an den Tag: Ein 60-Jähriger besass 19 Hanfpflanzen, Reste von Marihuana und Zubehör, mit dem sich Joints drehen lassen. Der Mann gab gegenüber der Kantonspolizei Freiburg zu, täglich ein oder zwei Hanfzigaretten zu rauchen. Er wurde wegen Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über die Betäubungsmittel verzeigt–und kurz darauf eröffnete die Kommission für Administrativmassnahmen im Strassenverkehr ein Verfahren: Sie stellte die Frage nach der Fahreignung. Der Mann antwortete, er habe keine Strassenverkehrsregeln verletzt, daher sei das Verfahren zu suspendieren oder die Eingabefrist zu verlängern. Die Kommission lehnte es ab, die Frist zu verlängern, und entzog ihm den Führerausweis provisorisch. Der Mann ging vor das Kantonsgericht.

Dieses hält nun aber in einem kürzlich veröffentlichten Entscheid fest, die Kommission habe richtig gehandelt: «Allgemein darf auf fehlende Fahreignung geschlossen werden, wenn die Person nicht in der Lage ist, Drogenkonsum und Strassenverkehr ausreichend auseinanderzuhalten, oder wenn die naheliegende Gefahr besteht, dass sie im akuten Rauschzustand am motorisierten Strassenverkehr teilnimmt.» In solchen Fällen dürfe der Fahrausweis vorsorglich entzogen werden. «Die Vorinstanz hat zu Recht das öffentliche Interesse an der Sicherung des Verkehrs höher gewichtet als das private Interesse am Besitz des Führerausweises.»

Cannabiskonsum könne die Fahrfähigkeit während rund acht Stunden beeinträchtigen, schreibt das Kantonsgericht. Daher sei es durchaus angebracht, dass der Mann nun auf seine Fahreignung geprüft werde und bis dahin seinen Fahrausweis provisorisch abgeben müsse. njb

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