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Nach langem Warten kommen nun Ergänzungsleistungen für Familien

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Die Ergänzungsleistungen sollen es vielen Familien ermöglichen, von der Sozialhilfe unabhängig zu bleiben.
Aldo Ellena/a

2010 war eine Motion für Familien-Ergänzungsleistungen im Grossen Rat angenommen worden, nun endlich ist die entsprechende Gesetzgebung reif zur Umsetzung. Armut und der Gang zur Sozialhilfe sollen so vermieden werden.

Der Staatsrat hat den Entwurf für ein Gesetz über die Ergänzungsleistungen genehmigt und schickt die Vorlage in die Vernehmlassung. Er füllt dabei eine gesetzliche Lücke, denn Ergänzungsleistungen für Familien wurden seinerzeit in der Kantonsverfassung vorgesehen. Es gibt dieses Instrument sonst nur in den Kantonen Genf, Waadt, Solothurn und Tessin.

Die Freiburger Verfassung sah vor, dass an Familien mit Kleinkindern ergänzende Leistungen ausgerichtet werden, sofern ihre finanziellen Verhältnisse es erfordern. «Die Verletzlichkeit von gewissen Haushalten hat sich durch die Covid-Krise noch verstärkt», sagte Gesundheits- und Sozialdirektorin Anne-Claude Demierre (SP) am Freitag an einer Medienkonferenz. Familien seien aber ganz allgemein mit steigenden Sozialrisiken konfrontiert – Working Poor, Langzeitarbeitslosigkeit oder Scheidungen – sodass der Bedarf gegeben sei. «Mit Ergänzungsleistungen können Familien in bescheidenen Verhältnissen sich um ihre kleinen Kinder kümmern und die Berufstätigkeit weiterführen, ohne in die Armut abzurutschen oder Sozialhilfe beanspruchen zu müssen», so Demierre. Derzeit beziehen rund 800 Freiburger Familien Sozialhilfe, die in Zukunft von einer Ergänzungsleistung profitieren könnten. Insgesamt rechnet der Kanton mit 1200 Familien, die Anspruch haben. Der Staatsrat hat entschieden, die in der Verfassung erwähnten Kleinkinder im Gesetzesentwurf mit Kindern bis zu 8 Jahren zu definieren. Danach erlischt der Anspruch.

Anreiz zur Arbeit bleibt

Gemäss Jean-Claude Simonet, Vorsteher des kantonalen Sozialamts, basiert der Gesetzesentwurf auf mehreren Grundsätzen. So sind die Leistungen auf das Kind abgestimmt und sollen Kinderarmut vorbeugen. Der Arbeitsanreiz soll erhalten bleiben. Deshalb wird bei der Berechnung der Leistung von einem hypothetischen Grundeinkommen ausgegangen: Erwerbstätigkeit ist also attraktiver als die materielle Hilfe im Rahmen der Sozialhilfe. Die Ergänzungsleistung verhindere auch, dass eine Familie gezwungen sei, sich zwischen Kind und Berufstätigkeit zu entscheiden. Mit ihr soll die Inanspruchnahme der Sozialhilfe verhindert oder der Austritt daraus ermöglicht werden. Schliesslich ist vorgesehen, dass die Familien-Ergänzungsleistungen wie jene der AHV/IV durch die kantonale Ausgleichskasse entrichtet werden. 

Die Ergänzungsleistung betrifft die Differenz zwischen Ausgaben und Einnahmen in der Familie. Gemäss Hans-Jürg Herren, Direktor der Sozialversicherungsanstalt, rechnet man für die Grundbedürfnisse jährlich 26’800 Franken pro Familie, bei den Mieten 14’000 und bei der Krankenkasse etwa 6000 Franken. Beim hypothetischen Grundeinkommen geht man von 12’500 Franken pro Jahr aus.

Nettokosten: 3,5 Millionen

So gesehen könnte eine Familie im Jahr bis gegen 34’000 Franken beziehen. Der Kanton rechnet für 1200 Familien mit Durchschnittsleistungen von 10‘000 Franken. Zusammen mit den Verwaltungskosten betragen die geschätzten Bruttokosten 13,1 Millionen Franken.  Im Gegenzug fallen dann Kosten für Sozialhilfe und Mutterschaftsbeiträge weg, sodass die neuen Ergänzungsleistungen netto rund 3,5 Millionen Franken kosten. Sie werden zur Hälfte zwischen dem Kanton und den Gemeinden aufgeteilt.

Der Grosse Rat dürfte im Herbst über das Gesetz bestimmen, dann dauert die praktische Umsetzung rund ein Jahr, so dass die Ergänzungsleistungen für Familien im Jahr 2023 Realität werden dürften.

Reaktion

Jahreslanges Nachhaken belohnt

Dass im Kanton Freiburg Ergänzungsleistungen an Familien ausbezahlt werden sollen, ist ein Verfassungsauftrag, der 2010 mit der Annahme einer Motion der CSP-Grossräte Bruno Fasel und Hans-Rudolf Beyeler bekräftigt wurde. Nun hat die Umsetzung drei Legislaturen gedauert, wie Staatsrätin Anne-Claude Demierre bekannte. Sie erklärte die Verzögerung damit, dass erst eine allfällige Regelung durch den Bund und die Sozialdirektoren abgewartet werden sollte. Eine Bundesverordnung erfolgte im März 2020, Richtlinien folgten im September. Doch auch die kantonalen Struktur- und Sparmassnahmen seien schuld am Rückstand gewesen, so Demierre.

«Es ist ein historischer Tag», sagte Grossrätin Bernadette Mäder-Brülhart (Mitte links – CSP, Schmitten), die die Flamme für die mittlerweile abgetretenen Grossräte weitertrug. Sie habe die Forderung jedes Jahr an der Budgetdebatte vorgebracht und auch zwei Anfragen eingereicht. «Steter Tropfen höhlt den Stein», sagte sie. Allgemein zeigte sie sich zufrieden mit dem Entwurf. So hält sie es für richtig, dass ein hypothetisches Einkommen berechnet wird, um einen Arbeitsanreiz zu schaffen. Hingegen erachtet sie das Maximalalter von acht Jahren für den Leistungsanspruch als zu tief. «Auch wenn die Verfassung Kleinkinder vorsieht, heisst das nicht, dass man nicht darüber hinausgehen könnte», so die Grossrätin. Sie erwartet, dass dieser Punkt in der Grossratsdebatte noch infrage gestellt wird. uh

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