Gemäss neuem Jagdgesetz sollen nun geschützte Arten wie der Wolf frei nach dem Motto «nach Lust und Kanton» abgeschossen werden dürfen. Der Schutz von Wildtieren sowie die bereits heute praktizierte und sinnvolle Regulierung von schadenstiftenden Exemplaren muss eine Bundessache bleiben. Der Kanton Wallis macht es vor, wie künftig mit dem Wolf umgegangen würde: Kürzlich wurden Schlingenfallen für Luchse gefunden. Seit Jahren werden dort, vermutlich mit behördlicher Duldung und lokalem Filz, diese Grosskatzen gewildert.
Der Wolf stellt unbestritten eine Herausforderung für die Bergbevölkerung dar. Die Bestände nehmen zu und damit auch der arbeitsintensive Herdenschutz. Es kann aber nicht sein, dass man nun, statt eben die Nutztiere vor Übergriffen besser zu schützen, Wölfe einfach präventiv abschiesst. Häufig werden bei Diskussionen über den Wolf die Unterländer oder Städter als Nichtbetroffene und Naivlinge dargestellt. Aber auch diese stehen gerade in dieser Corona-Zeit vor beruflichen Herausforderungen. Und deren Hobbys werden, im Gegensatz zur Schafhaltung, nicht grosszügig subventioniert. Immer alles dem Wolf in die Schuhe zu schieben, ist zu einfach. Hier sind statt Emotionen mehr Anpassungsfähigkeit und Innovation gefragt.
Das neue Jagdgesetz bietet noch andere seltsame Regelungen. Bauern erhalten vom Bund Zahlungen für ökologische Zusatzleistungen. Die Artenvielfalt geht trotzdem zurück und mit ihr auch der Feldhase, ein typischer Bewohner landwirtschaftlicher Flächen. Und der Bund stuft ihn nach wie vor als jagdbare Art ein. Weshalb Vogelarten wie Waldschnepfe und Birkhahn, trotz ebenfalls sinkender Bestände, ebenfalls jagdbar bleiben, ist unverständlich. Gesetzliche Rahmenbedingungen für die Verbesserung von Lebensräumen, wie etwa Wildtierkorridore, bestehen schon lange. Es würde Sinn machen, diese endlich umzusetzen, statt in einem weiteren Gesetz festzuhalten.
«Immer alles dem Wolf in die Schuhe zu schieben, ist zu einfach.»
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