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Nach Unfall unter Alkoholeinfluss: Mann schleppt Unfallauto illegal ab

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Die Staatsanwaltschaft hat einen Mann verurteilt, der in alkoholisiertem Zustand unangeschnallt einen Autounfall verursacht und das Unfallfahrzeug mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug abtransportiert hat.

Kurz vor Weihnachten vergangenes Jahr fuhr ein Mann nachts alkoholisiert und nicht angeschnallt von Autigny in Richtung Villorsonnens. Auf der Höhe von Orsonnens überschritt er das Tempolimit, verlor die Kontrolle über das Fahrzeug und kam von der Fahrbahn ab, wie die Staatsanwaltschaft schreibt. Das Auto prallte gegen eine Böschung und blieb auf dem Dach liegen.

Laut Staatsanwaltschaft holte der 29-jährige Fahrer daraufhin von seinem Arbeitsplatz einen Traktor mit Hubgabeln ab, mit dem er das verunfallte Fahrzeug vom Unfallort entfernte. Der Transport von Gütern auf den Hubgabeln sei jedoch nicht zulässig. Zudem hätten die Breite der Ladung sowie der vordere Überhang angesichts der Abmessungen des auf den Hubgabeln geladenen Fahrzeugs bei weitem die zulässigen Werte überschritten. Schliesslich habe der Mann keine Massnahmen getroffen, um die hervorstehenden Teile des Unfallfahrzeugs zu schützen.

11’500 Franken Busse

Der Mann wurde nun wegen Verletzung der Verkehrsregeln, Fahrens unter Alkoholeinfluss, versuchter Behinderung der Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit, Verletzung der Pflichten bei einem Unfall, Fahrens eines mangelhaften Fahrzeugs, Durchführung einer Fahrt unter Verletzung einer Beschränkung und Verstosses gegen die Verordnung über die Verkehrsregeln in Bezug auf den nicht angelegten Sicherheitsgurt zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen in Höhe von 110 Franken und einer weiteren Busse von 500 Franken verurteilt.

Da der Mann wegen ähnlicher Vergehen in der Vergangenheit vorbestraft war, wurde die Strafe unbedingt ausgesprochen.

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