Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Nachlese zum Fall Lamon

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

In den FN vom 6. August war zu lesen, dass der frühere Freiburger Untersuchungsrichter Lamon mit einer Entschädigungsforderung von 243000 Franken an den Kanton Freiburg vor Bundesgericht abgeblitzt ist. Der Entscheid ist im Internet einsehbar (www.bger.ch, Rechtsprechung, Urteile ab 2000, 2C.1/2002).

Man erfährt bisher verheimlichte Dinge. Lamon musste wegen seiner Missbräuche, welche die Expertenberichte Piquerez/Cornu und von Frau Ott (heute Richterin am Bundesstrafgericht) offen legten, den Hut nehmen. Auf einer vollen Seite des Urteils wird dargelegt, wie Staatsrat Grandjean, der Gesamtstaatsrat und andere Persönlichkeiten bei den Bundesbehörden von Pontius zu Pilatus pilgerten, um dem Demissionär eine Stelle zu vermitteln, was dann auch gelang. Ferner wurden ihm aus freien Stücken die Anwaltskosten eines eingestellten Strafverfahrens in der Höhe von 50000 Franken und während sechs Monaten der Lohn bezahlt.

Meistgelesen

Mehr zum Thema