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«Arbeitslosigkeit kann heute jeden treffen»

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Ein Profil wie Selma Demir haben viele Arbeitslose: 50-jährig, türkischer Muttersprache, ohne anerkanntes Diplom. «Ich suche seit Dezember Arbeit», sagt sie in gutem Französisch, als die FN Selma Demir im Mai bei einem Beratungsgespräch im Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) in Murten treffen. Zuvor hat sie als Putzfrau gearbeitet, und auch jetzt sucht sie Arbeit in diesem Bereich.

Doch an diesem Tag hat sie zusammen mit der RAV-Beraterin Beatrice Gerber eine weitere Möglichkeit gefunden: Sie könnte einen Rot-Kreuz-Kurs zur Pflegehelferin machen. «In der Türkei habe ich lange als Pflegerin gearbeitet. Dafür brauchte ich kein Diplom, es zählte, dass ich gut mit Menschen umgehen kann», erzählt Demir. Bisher habe sie nicht daran gedacht, auch in der Schweiz als Pflegerin zu arbeiten. Sie wisse, dass es dafür eine Weiterbildung brauche. «Aber ich würde es gerne machen.»

Beatrice Gerber hat nun erklärt, wie die weiteren Schritte aussehen: Zuerst muss Selma Demir einen Französischtest machen. Genügen die Sprachkenntnisse–gefordert ist das Niveau B1–kann sie direkt mit der Ausbildung beginnen, ansonsten muss sie zuerst einen Sprachkurs absolvieren. «Als Pflegehelferin würde sie sicher Arbeit finden, die Nachfrage ist gross», sagt Gerber.

So bald wie möglich melden

 Ein Gespräch, wie Demir und Gerber es geführt haben, findet zwischen Arbeitssuchenden und RAV-Personalberatern alle vier bis acht Wochen statt. Dabei besprechen sie die Bewerbungen, die der Arbeitssuchende geschrieben hat, schauen, ob ein Weiterbildungskurs oder ein Beschäftigungsprogramm nötig ist, und klären, wie es weitergeht.

«Am besten findet das Erstgespräch statt, wenn jemand noch Arbeit hat», sagt Stephan Flückiger, Leiter des RAV Nord, das für Sense-, See- und Broyebezirk zuständig ist. Erhalte jemand die Kündigung, solle er sich sofort beim RAV melden (siehe Kasten). Möglicherweise könne so noch vor Ablauf der Kündigungsfrist eine Stelle gefunden werden. Auch für den Erhalt des Taggeldes ist das wichtig: Erstens müssen die Betroffenen zeigen, dass sie bereits während der Kündigungsfrist eine neue Stelle gesucht haben, zweitens gibt es eine Wartezeit, die je nach Lohn fünf bis zehn Tage dauert. «Es ist eine Art Franchise», erklärt Flückiger. «Viele wissen das aber nicht und rechnen nicht mit diesem Ausfall.» Die RAV und die Arbeitslosenkassen arbeiten unabhängig voneinander, dennoch müssen die RAV-Personalberater über die Prinzipien der Kasse Bescheid wissen und Auskunft geben können.

 Darüber ist Selma Demir froh. Jeden Morgen sucht sie auf dem Internet und in Zeitungen nach Stelleninseraten und schreibt monatlich die geforderte Anzahl Bewerbungen. «Dank der RAV-Berater weiss ich jetzt, wie das geht. Aber all die Formulare, das ist immer noch kompliziert», sagt sie. Gerne nehme sie deshalb die Ratschläge und die Hilfe von Beatrice Gerber entgegen.

Individuelle Beratung

Es gebe kein striktes Schema für die Beratung, sagt Stephan Flückiger. Vieles hänge vom Profil der Arbeitssuchenden ab; Ziele und Massnahmen würden individuell festgelegt. «Arbeitslosigkeit kann heute jeden treffen. Es kommen viele gut ausgebildete Leute zu uns», sagt er. Die Arbeitssuche verlaufe unterschiedlich, auch je nach Stellenmarkt. «Ein Kaufmann muss mehr Bewerbungen schreiben als ein Direktor.» Dafür müsse Letzterer vorweisen, dass er sein Netzwerk nutze, um eine neue Stelle zu finden.

Nicht nur Direktoren nutzen ihr Netzwerk: Als Selma Demir vor kurzem in Freiburg war, fragte sie bei einem neuen Kebab-Laden nach Arbeit. «Ich dachte, das ist türkisch, das könnte funktionieren.» Der Kebab-Besitzer hatte keine Stelle frei, sein Sohn allerdings leitet eine Reinigungsfirma. «Nächste Woche darf ich ihn anrufen, wer weiss, vielleicht hat er etwas für mich.»

Die FN nehmen das20-Jahr-Jubiläumder Regionalen Arbeitsvermittlungszentren zum Anlass, deren Arbeit in einer losen Artikelserie bis in den Herbst zu beleuchten.

Ablauf: Was tun, wenn ich arbeitslos werde?

Wer arbeitslos wird, hat eine ganze Reihe von Pflichten zu erfüllen, um Anrecht auf das Taggeld der Arbeitslosenversicherung zu erhalten:

• Anmeldung : Wer die Kündigung erhält, meldet sich frühzeitig auf der RAV-Stelle (in Freiburg und Villars-sur- Glâne bei der Gemeinde), spätestens aber am ersten Tag, für den Leistungen der Arbeitslosenversicherung beansprucht werden.

• Arbeitslosenkasse: Wer sich beim RAV gemeldet hat, muss sich zusätzlich bei einer Arbeitslosenkasse anmelden. Neben den öffentlichen Arbeitslosenkassen gibt es jene der Gewerkschaften Unia, Syna und Syndicom. Jeder Arbeitssuchende kann selbst entscheiden, bei welcher Kasse er sich meldet.

• Information: Nach der Anmeldung beim RAV erhält der Betroffene eine Einladung zu einem obligatorischen, halbtägigen Informationstreffen. Dort werden Abläufe erklärt und Pflichten kommuniziert. Innerhalb von 14 Tagen nimmt ein RAV-Mitarbeiter zudem mit dem Betroffenen Kontakt auf, um ein erstes Beratungsgespräch durchzuführen. Dort wird eine Bilanz gezogen, und es werden die Ziele formuliert.

• Beratungsgespräche: Alle vier bis acht Wochen treffen sich die Arbeitssuchenden mit ihrem RAV-Berater, um die Arbeitsbemühungen zu kontrollieren und die Massnahmen zu planen.

• Arbeitsbemühungen: Bereits vor dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit sind Betroffene verpflichtet, nach Arbeit zu suchen, beispielsweise ab Beginn der Kündigungsfrist oder während der drei Monate vor Anmeldung beim RAV. Arbeitssuchende müssen auf Stellenanzeigen antworten, ihre Dossiers bei privaten Vermittlungsbüros hinterlegen, Spontanbewerbungen verfassen und Arbeitgeber auch direkt kontaktieren. Mit dem RAV-Berater wird eine Anzahl solcher Arbeitsbemühungen pro Woche definiert. Bis am Ende jeden Monats müssen die Arbeitssuchenden eine Liste mit ihren Arbeitsbemühungen einreichen. Haben sie weniger Arbeitsbemühungen unternommen als abgemacht, kann das Auswirkungen auf das Taggeld haben. Nur wenige Arbeitslose sind von dieser Pflicht befreit – so etwa Schwangere kurz vor der Geburt; Menschen, die ganz kurz vor der Pension stehen; oder Personen, die aufgrund einer Krankheit vollständig arbeitsunfähig sind.

• Massnahmen: Je nach Situation und Alter vereinbaren RAV-Berater und Arbeitssuchender Massnahmen: Kurse, Praktika, Schnupperlehren, Beschäftigungsprogramme, Motivationssemester. Arbeitssuchende sind verpflichtet, diese Programme zu absolvieren, ansonsten kann auch dies Auswirkungen auf das Taggeld haben.

• Taggeld: Anspruch auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung hat, wer arbeitslos ist, innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens zwölf Monate gearbeitet hat und in der Schweiz wohnt. Die Entschädigung entspricht 70 Prozent des versicherten Verdienstes; wer Kinder hat oder einen sehr niedrigen Lohn hatte, erhält 80 Prozent. Die Entschädigung variiert von Monat zu Monat, da sie pro Werktag ausbezahlt wird; im Schnitt sind es 21,7 Werktage pro Monat. Die Versicherung sieht eine maximale Bezugsdauer von zwei Jahren vor. mir

Viele Infos finden sich auf der Homepage des Amts für den Arbeitsmarkt: www.fr.ch/spe/de/pub/chomage.htm

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