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Dosierte Kontrolle ist angebracht

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Meinungsbeitrag zur Abstimmung vom 25. September über das Nachrichtendienstgesetz

Ein Ja am 25. September zum Nachrichtendienstgesetz (NDG) fordern unisono alle bürgerlichen Parteien, während die SP für ein Nein wirbt und nichts von mehr Kontrolle im privaten Bereich der Bürger wissen will. Sicher, wir dürfen nicht davon ausgehen, dass mit einem Ja zum NDG die Terrorgefahr einfach verschwindet. Das wäre naiv. Es muss ein Gleichgewicht zwischen einem Maximum an persönlicher Freiheit einerseits und einem Minimum an dosierten Eingriffen des Staates in die Privatsphäre anderseits gefunden werden. So soll der Nachrichtendienst neu Handys anzapfen, Büroräume und Wohnungen durchsuchen, Mails lesen und verwanzen sowie Computer mit Viren infiltrieren dürfen. Dies aber wohlgemerkt nur bei Vorliegen eines dringenden Tatverdachtes und nicht, wie die Linke gerne leichtfüssig behauptet, aus dem Blauen heraus.

Zudem benötigt jede Aktion des Nachrichtendienstes eine Bewilligung des Bundesverwaltungsgerichtes, und zusätzlich müssen der zuständige Departementsvorsteher und zwei Bundesräte (Sicherheitsausschuss) zustimmen. Die Schweiz ist ein bestandener Rechtsstaat, und die Bürger dürfen Vertrauen in die Regierung haben, dass sie die neuen Kompetenzen wohldosiert anwendet.

Europa hat in den vergangenen zwei Jahren eine Serie von üblen und perfiden Terroranschlägen mit Hunderten von Toten erlebt, die von fanatischen Islamisten ausgeführt wurden. Zur Vorbereitung ihrer Taten haben sie moderne Technologien eingesetzt wie Handys, PCs und der Verschlüsselung ihrer Kommunikation dienende Geräte. Nun soll der Nachrichtendienst die Mittel erhalten, bei Verdacht in diese Technik einzudringen, um so frühzeitig Terroristen zu stoppen. Und das soll der Bürger mit einem überzeugten Ja ermöglichen.

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