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Gleichstellung bei den Feiertagen?

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«Ostermontags bleibt die Migros in Murten zu» FN vom 4. Dezember

 Da gibt es fünf gemeinsame Feiertage im Kanton Freiburg: Katholiken und Reformierte können Neujahr, Karfreitag, Auffahrt, 1. August und Weihnachten gemeinsam feiern. Für die Katholiken alleine gilt als Feiertag zudem Fronleichnam, Maria Himmelfahrt, Allerheiligen und Mariä Empfängnis; für die Reformierten alleine Berchtoldstag, Ostermontag, Pfingstmontag und Stephanstag, für beide Konfessionen je vier. Zahlenmässig geht die Rechnung auf: gleich viele Feiertage für alle. Doch mutet diese Regelung in der heutigen Zeit sonderbar an. So führt dies dazu, dass eine Gemeinde wie Wünnewil-Flamatt zweigeteilt wird: An Fronleichnam ist im Dorf Wünnewil Feiertag, hingegen im Dorf Flamatt wird gearbeitet. Das ist ein Unding. Reine katholische oder reine reformierte geografische Gebiete im Kanton gibt es nicht, die Gemeinden sind gemischt, die Familien sind gemischt.

Wieso kann man diese Tage nicht gemeinsam feiern, so wie man in meiner Jugendzeit den Karfreitag auch für den ganzen Kanton als Feiertag definiert hat?

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