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Lohnungleichheit von Mann und Frau

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Immer wieder wird von 20 Prozent Lohndifferenz zwischen Mann und Frau geschrieben oder gesprochen. In allen Zeitschriften, von politisch tätigen Personen aller Richtungen und von Bundesrätinnen und Bundesräten wird sie erwähnt oder taucht sie auf. So auch im oben erwähnten Artikel. Diese Zahl stammt aus der Analyse der Löhne von Frauen und Männern anhand der Lohnstrukturerhebung 2008 des Büros für Arbeits- und sozialpolitische Studien BASS AG und wurde im Auftrag des Bundesamts für Statistik und des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann 2010 erstellt.

 Gemäss dieser Studie beträgt die Differenz sogar etwas mehr als 20 Prozent. In der Studie wird unterschieden zwischen Lohndifferenzen, die durch objektive Faktoren verursacht werden und Lohndifferenzen, welche nicht erklärbar und somit diskriminierend sind. Die erklärbaren, objektiven Faktoren sind für rund 10,6 Prozent der Lohndifferenz verantwortlich. Diese Faktoren sind hauptsächlich Anforderungsniveau, Ausbildung, Branche und berufliche Stellung. Die nicht erklärbaren, diskriminierenden Lohndifferenzen betragen rund 9,4 Prozent. Hier sind der «Basislohn» und das Alter im Zusammenhang mit Erwerbsunterbrüchen verantwortlich.

 Wenn ich in Betracht ziehe, dass gemäss einem Bundesgerichtsentscheid eine Lohndifferenz von fünf Prozent bei gleicher Arbeit, Erfahrung, Ausbildung und Alter «erlaubt» ist, verbleibt eine Lohndiskriminierung von 4,4 Prozent. Dies ist immer noch zu viel. Ich bitte alle, die mit Schlagwörtern oder Zahlen argumentieren, auch die Details zu erwähnen und nicht nur das, was ihnen in den Kram passt.

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