Alle im Kanton Freiburg wohnhaften, unter 35-jährigen Subalternoffiziere sowie alle unter 34-jährigen Wehrmänner, die 2017 das obligatorische Programm mit dem Sturmgewehr 57/90 nicht geschossen haben, müssen ihre Schiesspflicht im Nachschiesskurs erfüllen. Dieser findet am Samstag, 11. November, auf dem Schiessplatz Montagne-de-Lussy bei Romont statt.
jcg