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Nachtarbeit für Beamte nur noch bis 55-jährig?

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«Die Beschwerlichkeit von Nachtarbeit steigt mit dem Alter, und die Erholungsfähigkeit ist bei einem 55-Jährigen auch nicht mehr die gleiche wie bei einem 25-Jährigen.» Diese Feststellung machen die beiden Grossräte Chantal Pythoud-Gaillard (SP, Bulle) und Marc-Antoine Gamba (CVP, Freiburg). In einer Motion an den Staatsrat fordern sie deshalb, dass Staatsangestell- te nach dem 55. Lebensjahr die Möglichkeit haben, von Nachtarbeit befreit zu werden. Bisher mache das Personalgesetz des Kantons keine Unterschiede zwischen alten und jungen Angestellten, und es setze auch keine Alterslimite für Nachtarbeit. Gemäss Gesetz können Staatsangestellte nicht zu Nachtarbeit gezwungen werden, es sei denn, sie arbeiten in Bereichen wie der Polizei oder der Gesundheit.

Einzig beim Spital des Kantons Wallis halte ein Gesamtarbeitsvertrag fest, dass unter 18-Jährige oder über 55-Jährige keine Nachtarbeit leisten müssen. Auch empfehle die Internationale Arbeitsorganisation, dass älteren Arbeitnehmern eine normale Tagesarbeitszeit gewährt werden solle.

Die beiden Grossräte stellen in ihrer Eingabe fest, dass eine Entbindung der älteren Arbeitnehmer von der Nachtarbeit zum Teil auch Personalmangel beheben könne. Im Alter würden nämlich viele Angestellte ihr Pensum reduzieren, die Stelle wechseln oder frühzeitig in Pension treten. Eine Anpassung des Personalgesetzes würde ihnen aber erlauben, bis zum Pensionsalter ihre Arbeit bei guten Bedingungen auszuüben. Die Motionäre betonen die Freiwilligkeit dieser Regelung für die Arbeitnehmer. uh

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