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Nationalrat für Zustimmungslösung im Sexualstrafrecht

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Anders als der Ständerat setzt der Nationalrat im revidierten Sexualstrafrecht auf die Zustimmungslösung «Nur ein Ja ist ein Ja». Allerdings will er wie der Ständerat bei Nötigung, dass Vergewaltiger zwingend ins Gefängnis müssen.

Der Nationalrat hiess die entsprechende neue Gesetzesbestimmung mit der Zustimmungslösung am Montagabend nach einer Abstimmungskaskade über zahlreiche Minderheitsanträge mit 99 zu 88 Stimmen bei 3 Enthaltungen gut. Damit schaffte er erwartungsgemäss eine Differenz zum Ständerat.

Für die Zustimmungslösung sprachen sich in der entscheidenden Abstimmung die SP, die Grünen, die GLP sowie Minderheiten von Mitte und FDP aus. Einen sexuellen Übergriff, eine sexuelle Nötigung oder eine Vergewaltigung begeht demnach, wer «ohne die Einwilligung» einer Person eine sexuelle Handlung an dieser vornimmt. Es gilt also «Nur ein Ja ist ein Ja».

Das Sexualstrafrecht gehöre endlich vom Ballast der Vergangenheit befreit. Die Suggestion einer Mitschuld des Opfers einer Vergewaltigung gehöre «auf den Müllhaufen der Geschichte», sagte Tamara Funiciello (SP/BE).

SVP: politisches Ablenkungsmanöver

Die SVP sowie die Mehrheit von Mitte und FDP schlossen sich dem Ständerat und dessen Widerspruchslösung an. Demnach macht sich strafbar, wer sexuelle Handlungen «gegen den Willen» einer Person vornimmt. Es soll also «Nein heisst Nein» gelten.

Für Barbara Steinemann (SVP/ZH) handelt es sich bei der Zustimmungslösung um ein klassisches politisches Ablenkungsmanöver und Symbolpolitik der Ratslinken, die den Opfern rein gar nichts bringe. Im Gegenteil: diese Kreise seien sogar dafür, dass Vergewaltiger weitgehend unbestraft aus dem Gerichtssaal laufen könnten, da SP, Grüne und GLP schärfere Strafen ja ablehnten.

Auch der Bundesrat hätte lieber die Ablehnungslösung. Sie schafft laut Justizministerin Karin Keller-Sutter mehr Klarheit, die Anforderungen an eine Ablehnung seien tief, es reiche eine ablehnende Geste. «Ein stillschweigendes Ja bringt nicht mehr Klarheit als ein stillschweigendes Nein.»

Umstritten war im Nationalrat auch, ob die Richter mehr Ermessensspielraum erhalten sollen bei der Beurteilung von Delikten gegen die sexuelle Integrität. Teile der Bürgerlichen wollten Geldstrafen und bedingte Freiheitsstrafen für Vergewaltigungen aus dem Gesetz streichen und eine Mindestfreiheitsstrafe von über zwei Jahren hineinschreiben. Vergewaltiger gehörten in jedem Fall ins Gefängnis.

Vergewaltiger zwingend ins Gefängnis

Einem entsprechenden Minderheitsantrag von Steinemann bei Vergewaltigungen mit Nötigung stimmte der Rat dann knapp zu mit 95 zu 90 Stimmen und folgte damit der strengeren Version des Ständerates. Bei den beiden anderen Schwerestufen scheiterte die zwingende Gefängnisstrafe hingegen. Die knapp unterlegene Minderheit wollte die umfassenderen Sanktionsmöglichkeiten bei Vergewaltigungen im revidierten Regelwerk belassen und die Mindestgefängnisstrafe auf ein Jahr festsetzen, wie das auch der Bundesrat vorschlug.

Es könne durchaus sein, dass eine hohe Geldstrafe im Einzelfall mehr bewirke als eine Freiheitsstrafe, sagte etwa Christa Markwalder (FDP/BE). Das Gericht solle die passende Sanktionsart wählen können. Eine Mindeststrafe müsse auch den denkbar leichtesten Fall abdecken können, gab Keller-Sutter zu bedenken.

Mit der Revision will der Bundesrat das Sexualstrafrecht an die gesellschaftlichen Entwicklungen der letzten Jahre anpassen. Er will, dass Gewalt- und Sexualdelikte, die oftmals an Frauen und Kindern begangen werden, künftig härter bestraft werden. Mit der Vorlage soll auch das Verhältnis der Strafrahmen der Strafgesetzgebung besser aufeinander abgestimmt werden.

Justizministerin Karin Keller-Sutter warnte aber vor zu hohen Erwartungen, man mache zwar einen wichtigen Schritt, aber Beweisschwierigkeiten würden damit nicht beseitigt. Auch in Zukunft werde es mehrfache Befragungen von Tätern und Opfern brauchen. Und der Paradigmenwechsel müsse auch bei allen Behörden ankommen.

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