Bern Mit deutlicher Mehrheit hat der Nationalrat gestern das Steueramtshilfegesetz verabschiedet. Dabei beschloss er, dass die Schweiz bei Gruppenanfragen keine Amtshilfe leisten soll, sofern dies nicht explizit in einem Doppelbesteuerungsabkommen vorgesehen ist. Enthält ein Abkommen keine Bestimmung, gilt das Steueramtshilfegesetz. Dieses gibt vor, welche Angaben ein Gesuch enthalten muss, damit die Schweiz Amtshilfe leistet.
Der Nationalrat beriet gestern auch das Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA. Darüber entscheiden wird er aber erst am Montag.sda
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