Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Nationalrat heisst das Steueramtshilfegesetz gut

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Bern Mit deutlicher Mehrheit hat der Nationalrat gestern das Steueramtshilfegesetz verabschiedet. Dabei beschloss er, dass die Schweiz bei Gruppenanfragen keine Amtshilfe leisten soll, sofern dies nicht explizit in einem Doppelbesteuerungsabkommen vorgesehen ist. Enthält ein Abkommen keine Bestimmung, gilt das Steueramtshilfegesetz. Dieses gibt vor, welche Angaben ein Gesuch enthalten muss, damit die Schweiz Amtshilfe leistet.

Der Nationalrat beriet gestern auch das Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA. Darüber entscheiden wird er aber erst am Montag.sda

Bericht Seite 25

Meistgelesen

Mehr zum Thema