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Nationalrat will auch Onlinemedien finanziell unterstützen

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Der Nationalrat hat sich am Dienstag für die Förderung der Onlinemedien ausgesprochen und dafür jährlich 30 Millionen Franken aus allgemeinen Bundesmitteln bewilligt. Die SVP wollte dieses Vorhaben bachab schicken, scheiterte aber klar.

Der Nationalrat hiess das «Beef des Medienpaketes», wie es Matthias Aebischer (SP/BE) nannte, mit 111 zu 67 Stimmen bei 17 Enthaltungen gut. Mit einem neuen Bundesgesetz will der Bundesrat Onlinemedien neu förderfähig machen. Zuvor hatte der Nationalrat bereits einen Ausbau der Unterstützung bei der indirekten Medienförderung sowie der elektronischen Medien beschlossen.

Der Ständerat wollte im letzten Herbst kein Geld für die Förderung von Onlinemedien sprechen. Er löste die Ausgabenbremse nicht, obwohl er sich im Grundsatz für die Förderung ausgesprochen hatte. Das Geschäft geht nun zurück in den Ständerat.

Für SP, Grüne und Grünliberale (GLP) stellen Onlinemedien für die Informationsbeschaffung der breiten Bevölkerung eine immer wichtigere Rolle dar. Für die SVP und einen grossern Teil der FDP war die Onlinemedienförderung dagegen «ein unnötiger Eingriff in einen gut funktionierenden Markt». Das Zünglein an der Waage spielte wie so oft die Mitte-Fraktion.

60 Prozent des anrechenbaren Umsatzes

Umstritten war im Nationalrat der Anteil des anrechenbaren Umsatzes, der für die Beiträge gelten soll. Eine Minderheit diesen Anteil wie der Bundesrat und der Ständerat auf 80 Prozent festlegen. Die Mehrheit entschied sich aber für 60 Prozent. Die Einstiegshürde für Onlinemedien liegt bei einem Umsatz von 100›000 Franken.

Auch der jährliche Gesamtbetrag für den Onlinebereich war umstritten. Eine Minderheit der Nationalratskommission und des Rates wollte 50 Millionen freigeben, der Nationalrat beliess es gemäss Vorschlag des Bundesrats bei 30 Millionen jährlich. Gelten soll das neue Gesetz für vorerst fünf Jahre.

Auch der sogenannten Holding-Klausel stimmte der Nationalrat zu. Damit blieb er auf der Linie des Ständerats. Mit der Klausel soll ein Ausgleich zwischen den grossen Verlagshäusern und den kleineren Medienanbieterinnen geschaffen und einer noch stärkeren Konzentration entgegengewirkt werden.

Die Kommissionsminderheit beantragte, diesen Artikel zu streichen. Sie wies darauf hin, dass auch grössere Medienunternehmungen mit mehreren Onlineangeboten zur Angebotsvielfalt beitrügen und diese Klausel daher sachlich nicht gerechtfertigt sei.

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