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Nationalrat will Einbürgerungen für dritte Generation erleichtern

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Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation sollen sich einfacher einbürgern lassen können. Dieser Meinung ist der Nationalrat. Er hat einer entsprechenden parlamentarischen Initiative seiner Staatspolitischen Kommission (SPK-N) Folge gegeben.

Der Entscheid am Dienstag fiel mit 117 zu 73 Stimmen bei 4 Enthaltungen. Als nächstes ist die zuständige Ständeratskommission am Zug. Diese hat das Anliegen bisher knapp abgelehnt. Bleibt sie dabei, muss die kleine Kammer über die Initiative befinden. Mit dieser sollen die Bedingungen weniger restriktiv gestaltet und Verwaltungshürden abgebaut werden. Gemäss einer kürzlich publizierten Studie legt das Gesetz Einbürgerungswilligen viel zu viele Stolpersteine in den Weg.

Das soll korrigiert werden, so der Tenor in der grossen Kammer. Werde nichts getan, dauere es mehr als dreissig Jahre, bis die dritte Ausländergeneration in der Schweiz auf einfache Weise eingebürgert sei, begründete Kommissionssprecherin Corina Gredig (GLP/ZH). Dies Initiative sieht beispielsweise vor, dass bei der Einbürgerung der Geburtsort berücksichtigt, die Art des erforderlichen Aufenthaltstitels erweitert und der Umfang des berücksichtigten Bildungssystems ausgedehnt werden sollen. Zudem soll das Verwaltungsverfahren vereinfacht werden, das einzuhalten ist, um die für den Antrag erforderlichen Dokumente zu finden. Die Einbürgerungsquote ist in der Schweiz mit zwei Prozent im europäischen Vergleich sehr tief.

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