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«Natur-Vertrag» für Chalet-Besitzer

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«Natur-Vertrag» für Chalet-Besitzer

Ferienhäuser am Südufer des Neuenburgersees sollen mit strengen Auflagen bleiben können

Für die Ferienhausbesitzer sieht es gut aus. Sie müssen ihre Chalets nicht, wie ursprünglich vorgesehen, bis Ende 2008 abbrechen. Die Kantone Freiburg und Waadt schlagen vor, mit ihnen «Natur-Verträge» abzuschliessen. Davon nicht begeistert sind die Naturschutzorganisationen.

Autor: Von CORINNE AEBERHARD

Der Streit um die Ferienhäuser in der Schutzzone am Südufer des Neuenburgersees «hat Generationen von Staatsräten beschäftigt», sagte Staatsrat Beat Vonlanthen gestern anlässlich einer Medienkonferenz in Estavayer. Nun hätten die Freiburger und Waadtländer Staatsräte gemeinsam «eine vernünftige Lösung» erarbeitet. Demnach sollen die insgesamt 182 betroffenen Ferienhäuser (in Font, Estavayer, Forel, Delley-Portalban, Chabrey und Cudrefin) nicht wie vom interkantonalen Richtplan von 1982 vorgesehen abgebrochen werden. Die Hausbesitzer müssten aber mit dem Kanton einen so genannten «Natur-Vertrag» abschliessen. Dieser würde für die Dauer von fünf Jahren abgeschlossen und beinhalte strenge Auflagen. «Der Vertrag ist ein Mittel zu bleiben», hiess es von Seiten der Kantonsvertreter.Die Chalet-Besitzer müssten unter anderem Abwasserinstallationen einrichten und dürften das Haus nicht vergrössern. Weiter dürften die Chalets nicht das ganze Jahr bewohnt und nicht an Dritte vermietet werden. Die Häuser dürften auch nicht verkauft werden, sondern nur den direkten Nachkommen überschrieben werden.

Zweckgebundene finanzielle Mittel

Die Einhaltung dieser Bedingungen würden streng kontrolliert. Eine entsprechende Stelle wurde bereits geschaffen. Hinzu käme eine Erhöhung der Miete, welche die Chalet-Besitzer dem Kanton für das Land bezahlen müssen. Im Kanton Freiburg würde diese von 140 auf 250 Franken pro Monat angehoben. Auf Waadtländer Boden sollen die Preise ungefähr verdreifacht werden, so dass sie dann ebenfalls im Bereich jener des Kantons Freiburg zu liegen kämen.Diese finanziellen Mittel wiederum sollen gemäss Beat Vonlanthen für Schutz, Aufwertung, Unterhalt und Aufsicht der Schutzgebiete sowie für Massnahmen zur Eindämmung der Erosion eingesetzt werden.Wird der Vertrag nicht eingehalten, so drohen Sanktionen, die bis zum Abbruch des Hauses gehen könnten.Die Verträge könnten alle fünf Jahre erneuert werden. Spätestens nach 25 Jahren soll die Situation erneut analysiert werden.

Einsprache angekündigt

Unter anderem diese möglichen Vertragsverlängerungen stossen bei den Umweltschutzorganisationen auf Widerstand. Gleich nach der Information durch die Kantone legten gestern Bird Life Schweiz, Pro Natura und WWF vor den Medien ihre Argumente gegen das Projekt vor, welches gemäss François Turrian, Direktor von Birdlife Schweiz, «nicht überzeugt». Die Chalets seien nahe am See und damit in einer «heiklen Zone» angesiedelt und hätten dementsprechend einen negativen Einfluss auf Flora und Fauna. Verstanden wird auch nicht, warum die Ferienhausbesitzer sich im Naturschutzgebiet aufhalten können und alle anderen Menschen nicht. Weiter kritisierten die Organisationen die Bürokratie, welche mit den Verträgen und den Kontrollen in Kraft treten würde. Die Chalets könnten in die Bauzonen der jeweiligen Dörfer umgesiedelt werden, schlugen sie vor. Auf jeden Fall wollen die Umweltorganisationen, welche anfangs ebenfalls mit am Tisch sassen, als die jetzige Regelung ausgearbeitet wurde, nicht einfach akzeptieren, was vorliegt. Sie wollen beim Verwaltungsgericht Einsprache erheben, wie sie gestern bekannt gaben.«Wir haben nichts gegen die Hausbesitzer», stellte Turrian klar. Ihre Kritik richte sich gegen die Kantone.Die anwesenden Vertreter der Hausbesitzer fühlten sich aber während der Information doch zeitweilig angegriffen und äusserten sich entsprechend.Die Ferienhausbesitzer sind aber gemäss ihrem Sprecher Jean-Claude Curchaud mit der vom Staatsrat vorgeschlagenen Lösung «sehr zufrieden. Sie kommt uns gelegen», bestätigte er. Auch wenn es für einzelne Ferienhausbesitzer schwierig werde, alle Auflagen zu erfüllen.

«Ein emotionales Thema»

Die beiden Staatsräte sind der Meinung, «dass mit der vorgeschlagenen Lösung sowohl der Mensch als auch die Natur profitieren werden», heisst es in einer Medienmitteilung. «Ein Fortbestehen der Ferienhäuser ohne Gegenleistung für die Natur wäre nämlich aus Umweltüberlegungen nicht akzeptierbar gewesen und ein Abbruchentscheid wäre der Verbundenheit der betroffenen Personen mit dem Gebiet nicht gerecht geworden. Einige Chalets stehen gemäss Curchaud bereits seit den 1920er-Jahren.Es sei «ein leidenschaftliches und emotionales Thema», meinte Charles-Louis Rochat, Waadtländer Staatsrat.Definitiv ist die präsentierte Lösung noch nicht. Im kommenden Frühling werden die Parlamente beider Kantone zum Bericht Stellung nehmen. Er ist eine Reaktion auf ein Postulat, welches die Freiburger Grossräte Michel Losey und Charly Haenni im 2001 eingereicht hatten.

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