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Naturverträge für Chalets in der Grand Cariçae annulliert

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Autor: Hannes Währer

Bereits im August hat das Bundesgericht entschieden, dass das Freiburger Kantonsgericht auf einen Rekurs von Naturschutzorganisationen gegen die Naturverträge für die Ferienhäuser im Naturschutzgebiet Grand Cariçae am Südufer des Neuenburgersees eintreten muss.

Sieg für Umweltschützer

Laut den Organisationen BirdLife, Pro Natura und WWF hat das Verwaltungsgericht nun am 25. September über den Rekurs entschieden. Zur Genugtuung der Umweltschützer habe das Gericht die Naturverträge annulliert. Damit stehe man rechtlich wieder auf dem Boden des interkantonalen Richtplans von 1982, der bis Ende 2008 den Abbau sämtlicher Chalets sowohl auf Freiburger, wie auch auf Waadtländer Kantonsgebiet vorsah.

Die drei Umweltorganisationen streben nun an, dass sämtliche 110 Chalets, die im Freiburger Teil des Naturschutzgebietes stehen, definitiv abgebaut werden. Wie Nicolas Wüthrich, Pressesprecher von Pro Natura, gegenüber der FN erklärt, will man keinen schnellen Abriss forcieren. «Aber mittel- bis langfristig müssen die Häuser aus dem Naturschutzgebiet verschwinden», so Wüthrich.

Bei der Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion (RUBD) bestätigt man den Erhalt des Entscheids. Sowohl das Bundesgericht wie auch das Kantonsgericht hätten befunden, dass die Frage der Chalets nicht mittels einer Verordnung, wie sie der Staatsrat im November 2007 erlassen hat, geklärt werden könne.

«Um den Status der Ferienhäuser zu regeln, braucht es ein Nutzungsplanverfahren mit öffentlicher Auflage und Einsprachemöglichkeit», erläutert Martin Leu, juristischer Berater bei der RUBD. Das weitere Vorgehen sei zurzeit noch unklar. «Zuerst muss der Staatsrat eine Standortbestimmung vornehmen», so Leu.

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