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NDB hat bei Informationsbeschaffung Rechtslage verkannt

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Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) hat nicht schuldhaft gegen Bestimmungen des Nachrichtendienstgesetzes (NDG) verstossen. Zu diesem Schluss kommt die Administrativuntersuchung des Verteidigungsdepartements.

Die Untersuchung des ehemaligen Bundesrichters Niklaus Oberholzer zeigt, dass der Bereich Cyber NDB die fernmelderechtliche Dimension der Datenbeschaffung und -bearbeitung nicht erkannt hat, wie es am Montag in Bern an einer Medienkonferenz bei der Präsentation des Berichtes hiess.

Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) hatte im Zusammenhang mit Informationsbeschaffungen des NDB im Bereich Cyber Anfang 2022 eine unabhängige Administrativuntersuchung in Auftrag gegeben. Für die Beschaffungen lagen keine Genehmigungen vor.

Der geheime Schlussbericht enthält verschiedene Empfehlungen im Hinblick auf das weitere Vorgehen. VBS-Chefin Viola Amherd habe nun den NDB angewiesen, diese Empfehlungen zu prüfen und umzusetzen.

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