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Nebengeräusche im Pensionskassen-Streit

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Ein Vermögensverwalter hat 45 Millionen Franken der Pensionskasse des Gemeindeverbands der medizinisch-sozialen Dienste des Saane­bezirks (ACSMS) verspekuliert – und alles verloren. Ende 2014 war klar: Die Pensionskasse ist nicht zu retten. Sie wurde liquidiert.

Die Freiburger Staatsanwaltschaft führt seither eine Straf­untersuchung gegen mehrere Beteiligte durch (die FN berichteten). Dabei wird unter anderem untersucht, ob die Vorsorge-Expertin entgegen ihrer Pflicht nicht geprüft habe, ob die Pensionskasse jederzeit in der Lage war, ihre Verpflichtungen wahrzunehmen. Die Frau hatte sich bereits dagegen gewehrt, dass das Oberamt des Saanebezirks Einsicht in die Akten des Strafverfahrens erhält, um Informationen für die ebenfalls laufende Administrativuntersuchung zu erhalten. Sie unterlag mit diesem Anliegen vor dem Kantonsgericht.

Befangenheit nicht erwiesen

Die Vorsorge-Expertin verlangt nun auch, dass die Staatsanwältin, die das Verfahren führt, in Ausstand tritt. Sie hatte die Staatsanwältin wegen Ehrverletzung angeklagt. Deshalb sei diese befangen. Das Kantonsgericht hat dies jetzt zurückgewiesen: Die Frau könne nicht aufzeigen, dass die Staatsanwältin nicht in der Lage sei, die nötige Distanz zu der Klage einzunehmen. Die Frau akzeptiert dies nicht und zieht es deshalb vor das Bundesgericht weiter.

njb

Kantonsgericht Freiburg, Entscheid 502 2017 54

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