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Nein zu einer ungerechten Schweiz

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Nein zu einer ungerechten Schweiz

In den letzten Wochen wurde viel geschrieben über das Schweizerbürgerrecht. Ich möchte zu diesem Thema zu einem kleinen Experiment einladen: Stellen Sie sich vor, Sie sind seit einigen Jahren in einem Land ausserhalb der Schweiz wohnhaft und berufstätig. Sie haben Familie und fühlen sich in diesem Land wohl. Sie möchten dort ständigen Wohnsitz nehmen. In Ihnen ist der Entschluss gereift, das Bürgerrecht dieses Landes zu beantragen, damit Sie die Rechte und Pflichten Ihres Wahllandes voll und ganz wahrnehmen können. Sie erkundigen sich nach den geltenden Verfahren und gesetzlichen Bedingungen zur Einbürgerung. Gemäss diesen Vorgaben bereiten Sie sich auf die Einbürgerung vor. Ganz selbstverständlich erbringen Sie auch den finanziellen Aufwand. Sie vertrauen darauf, dass Ihr Antrag mit Sorgfalt und objektiv geprüft wird. Sie können sich nicht vorstellen, dass Sie wegen Ihrer Hautfarbe oder Ihres Namens abgelehnt werden. Die Anti-Einbürgerungsinitiative der SVP sieht aber gerade das vor: Personen mit bestimmten Namen, aus bestimmten Ländern sollen – auch wenn sie die festgeschriebenen Bedingungen erfüllen – in einer Gemeindeversammlung abgelehnt werden können, und zwar ohne Begründung und ohne Rekursrecht. Denken wir das Experiment zu Ende: Was würden Sie als einbürgerungswillige Person sagen, wenn Sie abschlägigen Bescheid erhielten und nicht einmal erfahren dürfen warum? In was für einem Land leben wir eigentlich? Ich sage Nein zu einer ungerechten Schweiz!

Autor: Marie-Thérèse Weber-Gobet, Grossrätin, Schmitten

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