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Nein zu Verankerung der Lohngleichheit im Gesetz

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Die Lohngleichheit zwischen den Geschlechtern (siehe Artikel links) war gestern noch Thema einer zweiten Motion, die im Grossen Rat zur Sprache kam. David Bonny (SP, Prez-vers-Noréaz) und Andréa Wassmer (SP, Belfaux) wollten die Lohngleichheit in einem Gesetz verankert haben.

Ein Links-rechts-Graben

In seiner Botschaft an das Kantonsparlament hatte der Staatsrat allerdings darauf verwiesen, dass die Bundesverfassung der Privatwirtschaft Wirtschaftsfreiheit und Vertragsfreiheit garantiere. Die Rolle des Staats beschränke sich deshalb darauf, die Lohngleichheit als Arbeitgeber anzuwenden. Dafür hatte die Kantonsregierung 2016 eine Charta unterzeichnet, und sie hat einen «Plan für die Gleichstellung in der kantonalen Verwaltung» mit 25 Massnahmen erstellt.

Die Mehrheit des Grossen Rats teilte gestern diese Einschätzung und schickte die Motion von Bonny und Wassmer mit 62 zu 36 Stimmen bei einer Enthaltung klar bachab. Bei dieser Zweidrittelmehrheit kamen die Gegner aus dem bürgerlichen Lager, die Befürworter von der links-grünen Ratsseite.

«An sich sehr traurig»

«Es ist an sich sehr traurig, dass im Jahr 2019 so eine Motion überhaupt noch notwendig ist», gab allerdings Grossrat Jean-Daniel Wicht (FDP, Villars-sur-Glâne) zu bedenken. Dennoch sei es wichtig, pragmatisch und nicht dogmatisch an dieses Thema heranzugehen. Es brauche Sensibilisierung und den Dialog mit den Unternehmen.

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