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Nein zum SVP-Elaborat

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Ein Nein gegen die Selbstbestimmungsinitiative der national-konservativen SVP ist dringend geboten. Dieses im sanften Kleid daherkommende Volksbegehren ist teils geeignet, Chaos in unser Staatsgefüge zu bringen, und teils hinterlistig.

Worum geht es? Die Bundesverfassung soll inskünftig über dem Völkerrecht stehen. Doch das viel zitierte Völkerrecht ist nichts anderes als die Summe aller Staatsverträge, die unser Land mit anderen Staaten abgeschlossen hat. Wenn nun das SVP-Begehren angenommen werden sollte, müsste die Schweiz diese Verträge überprüfen, einseitig abändern und eventuell kündigen, die der Initiative widersprechen. Unser Land würde vom Ausland als unzuverlässig qualifiziert werden. Und das gilt es zu vermeiden.

Doch viel schlimmer ist die verdeckte Absicht der SVP, indirekt die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) zur Kündigung zu bringen. Entsprechende Äusserungen wurden von SVP-Exponenten bereits gemacht. Das ist eine durch nichts zu überbietende Hinterlist. Wie steht unser Land da, wenn sie nicht in die EMRK eingebunden ist? Miserabel! Deswegen schiesst die SVP regelmässig lauthals gegen den Strassburger Gerichtshof mit dem Argument der fremden Richter. Dass auch Schweizer Richter dieser Institution angehören, wird verschwiegen. Und noch etwas: Wenn die Schweiz aus der EMRK ausscheidet, kann diese Instanz von Rechtsuchenden in unserem Land nicht mehr angerufen werden. Wie sich das mit dem SVP-Postulat der uneingeschränkten Demokratie verträgt, soll sie einmal erklären. In diesem Sinne ein Nein zum SVP-Elaborat.

«Dieses im sanften Kleid daherkommende Volksbegehren ist teils geeignet, Chaos in unser Staatsgefüge zu bringen, und teils hinterlistig.

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