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Nein zur «regulierten» Wolfsjagd

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Die kleine Kammer hat nach einer teils emotional geführten Debatte mit einer deutlichen Mehrheit beschlossen, dass der Wolf, der Luchs und der Biber inskünftig nicht mehr streng geschützt sind. Heute dürfen diese Wildtiere, die einst ausgerottet wurden, nur ausnahmsweise erlegt werden, wenn sie beispielsweise innert einer gewissen Zeit eine Zahl Nutztiere reissen oder den Menschen gefährlich werden. Neu soll dieser Schutz nicht nur gelockert werden, sondern die Kantone erhalten die Hoheit, die Jagd selber zu regulieren. Sie können also quasi nach eigenem Ermessen erlauben, dass diese Tiere erlegt werden können, wenn beispielsweise behauptet wird, es habe zu viele Wölfe oder Luchse. Da braucht es wenig Fantasie, um sich vorstellen zu können, dass der Meister Isegrim im notorisch wolfsfeindlichen Wallis bald ausgerottet sein wird. Und im Kanton Graubünden dürfte es nicht besser sein. Auch dort ist der Wolf nicht sehr willkommen.

Bezüglich der Schafhaltung erstaunt das Wallis immer wieder, wie dort die Logik etwas überstrapaziert wird. 200 bis 300 Nutztiere werden jährlich vom Wolf getötet, und die Eigentümer werden aus der Bundeskasse fürstlich entschädigt. Dass aber im frommen Rhone-Kanton rund 1500 unbeaufsichtigte Schafe während der Sömmerung in den Bergen abstürzen oder sich verirren und bei plötzlichem Wintereinbruch zu Tode kommen, bleibt unbeachtet.

Die grosse Kammer dürfte dem Ständerat folgen. Wenn dort aber nicht wesentliche Korrekturen vorgenommen werden, gibt es nur eine Lösung: das Referendum ergreifen, wie es der WWF und andere Tierschutzorganisationen bereits erwogen haben.

Man braucht kein politischer Kaffeesatzleser zu sein, um zu ahnen, dass die Vorlage an der Urne deutlich verworfen wird.

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