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Nein zur Vertragsbruch-Initiative der SVP

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Nein, so ein Unsinn! Die SVP plant mit einer Volksinitiative unser Land zu einem offiziellen Vertragsbruchstaat umzubauen. Da will die Partei der National-Konservativen dem Schweizer Souverän den Mechanismus schmackhaft machen, dass inskünftig Landesrecht vor Völkerrecht gilt. Im Falle einer Annahme des Volksbegehrens wäre dies für neue Verträge unproblematisch, denn schon heute achten die Bundesbehörden darauf, dass internationale Verträge die Bundesverfassung nicht verletzen. Delikat würde das rückwärts wirkende Begehren aber mit den bestehenden rund 5000 Staatsverträgen, die nach dem Willen der Initianten angepasst, also nachverhandelt oder nötigenfalls gekündigt werden müssen. Wer stellt fest, dass für einen bestimmten Staatsvertrag die Bundesverfassung verletzt ist, und wer bestimmt, dass nachverhandelt wird? Und wer stellt fest und ordnet an, dass nötigenfalls gekündigt werden muss? Und wenn beim «nötigenfalls» Dissens besteht, wer beurteilt dies? Ein Schweizer Gericht oder die Strassburger Richter? Und wenn nicht nachverhandelt werden kann, eine Kündigung aber wegen Fristen oder in der Sache selbst nicht möglich ist, muss dann die Schweiz einseitig den Staatsvertrag anpassen und so vertragsbrüchig werden? Dieses schwammig und ungenau formulierte Volksbegehren ist ein Déjà-vu-Produkt der SVP: Es erinnert an die Durchsetzungsinitiative. Ihr unbeholfenes Formulierungsvermögen wird als Mahnmal des rechtsstaatlichen Unvermögens in die Geschichte der Initiativen eingehen. Dabei hat SVP-Nationalrat Hans-Ueli Vogt, Professor für Aktienrecht an der Universität Zürich, das Begehren formuliert. Nun, das Schweizer Staatswesen wird nicht durch Aktien und sonstige Wertpapiere zusammengehalten, sondern durch ein liberales und gestaltungsfähiges Regelwerk, die Bundesverfassung.

Ein Nein als Antwort auf das Volksbegehren ist nicht nur wegen der ungenauen Formulierung angebracht, sondern auch, weil es bezüglich Staatsverträgen einen Stillstand bedeuten würde. Neue Abschlüsse beispielsweise im Bereich der Wirtschaft wären weitgehend ausgeschlossen, wenn der leiseste Zweifel der Inkompatibilität mit der Verfassung besteht. Und Stillstand heisst Rückschritt.

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