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Neu brauchen auch Pferde einen Pass

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Autor: Josef Jungo

Für Pferde gilt seit diesem Jahr eine Registrierungspflicht. Sie müssen seit dem 1. Januar 2011 bei der Tierverkehrs-Datenbank (TVD) gemeldet werden und erhalten einen Pferdepass. Nach dem 1. Januar 2011 geborene Fohlen müssen zudem mit einem Mikrochip identifiziert werden. Von registrierten Tieren sind danach eine Ausfuhr, ein Wechsel des Eigentümers oder des Stalles und andere Lebensabschnitte der TVD zu melden.

Die Registrierungspflicht gilt für alle Equiden, also für alle Huftiere. Neben Pferden sind dies auch Ponys, Esel und Maultiere. Das heisst, dass Verkauf, Stallwechsel, Verwendungszweck, Kastration und Tod innerhalb von 30 Tagen der TVD mitgeteilt werden müssen. Dank der Registrierung sind die Tiere jederzeit rückverfolgbar.

Globale Seuchen

«Die Registrierung der Huftiere erlaubt, die Tiere der Pferdegattung zu erfassen und Seuchen besser bekämpfen zu können.» Dieser Überzeugung ist der Freiburger Kantonstierarzt Fabien Loup. Mit der Einführung des Passes und der klaren Trennung zwischen Nutz- und Heimtier könne auch die Lebensmittelsicherheit verbessert werden, sagte er in einem Gespräch. Mit der Globalisierung seien die Märkte geöffnet worden, und das führe zu vermehrten Transporten von Pferden, sagte Loup. Diese Entwicklung führe zu einer Verschärfung der Seuchengefahr.

Er zählte folgende Seuchen auf: Die Equine Infektiöse Anämie (EIA) ist eine ansteckende Blutarmut der Einhufer. Bei der Afrikanischen Pferdepest handelt es sich um eine subaktive Virusinfektion, die durch stechende Insekten übertragen wird. Das West-Nil-Fieber ist ebenfalls eine Viruskrankheit, die bis anhin vor allem in Südosteuropa, Asien, Nordamerika und Afrika aufgetreten ist. Die Übertragung der Krankheit erfolgt auch durch blutsaugende Insekten.

Beim Rindvieh laufe die Registrierung via TVD seit einigen Jahren. Bei den Schweinen ist die buchtenweise Registrierung ebenfalls für 2011 vorgesehen. Später werden auch die Ziegen und Schafe erfasst, berichtete der Kantonstierarzt.

Zum Beispiel Stute «Flori»

Stute «Flori» beispielsweise wurde am 5. Februar 2005 geboren. Sie muss registriert werden und einen Pass haben mit Identifikation, Angaben über Besitzer, Signalement und Behandlungsdaten. Das Signalement kann via Zuchtorganisation aufgenommen werden und der Pass lässt sich bei einer anerkannten Organisation bestellen. Ein Chip ist nicht erforderlich, kann aber beantragt werden.

Auf dem Pass wird deklariert, ob «Flori» als Nutztier oder als Heimtier gilt. Nutztiere gelangen in die Nahrungskette. Bei Krankheit wird der Tierarzt also nur Medikamente einsetzen, welche bei der Schlachtung keine Rückstände hinterlassen. Im Schlachthof werden entsprechende Begleitdokumente verlangt. Um allfälligen Risiken vorzubeugen, könnte «Flori» in die Kategorie Heimtier umgebucht werden.

Die Zuchtorganisationen sind zurzeit daran, die organisatorischen Fragen und Kosten der Registrierung zu besprechen. Wie vom Präsidenten der Pferdezuchtgenossenschaft des Sensebezirks, Hans Peter Dousse, zu vernehmen war, will der Vorstand seine Mitglieder sobald als möglich informieren.

Wie Loup ausführte, entspricht die Einführung des Pferdepasses einem Bedürfnis. Es gehe letztlich um rückstandslose Lebensmittel und die Sicherheit für Konsumenten, betonte der Kantonstierarzt. Die Kategorie Heimtier sei vor allem wegen des Sportbereichs geschaffen worden, wo vermehrt Medikamente eingesetzt würden. Und dieser Einsatz sei bisher kaum kontrollierbar gewesen, so Loup. Wegen Rückständen von Medikamenten im Fleisch müssen die Heimtiere deshalb der Verbrennung zugeführt werden. Ein Wechsel in die Kategorie Nutztier ist für sie nicht möglich.

Informationen: www.bvet.admin.ch und www.agate.ch.

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