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Bei der neuen Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden geht es um 78 Millionen Franken

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Der Kanton Freiburg hat mit den Gemeinden ein erstes Paket ausgearbeitet, bei dem Aufgaben und Kosten besser aufgeteilt werden. Dabei entsteht ein finanzielles Ungleichgewicht, das durch Kompensationen wieder hergestellt werden soll.

Der Staatsrat schickt ein erstes Paket zur Entflechtung der Aufgaben zwischen dem Kanton und den Gemeinden in die Vernehmlassung. Es sieht im Wesentlichen eine neue Aufteilung der Verantwortlichkeiten in vier Bereichen des Sozialwesens vor. Wie der Staatsrat in einer Mitteilung zum Gesetzesentwurf schreibt, hat dies eine Verschiebung der Finanzierung über rund 78 Millionen Franken zulasten des Kantons zur Folge. Dazu wurde auch ein Ausgleichsmechanismus erarbeitet.

Vom Kanton und den Gemeinden ausgearbeitet

Das Projekt der Aufgabenentflechtung wurde 2013 gestartet. Danach sind zahlreiche Bereiche analysiert worden, um zu bestimmen, welche öffentliche Instanz welche Aufgaben am besten erfüllen kann. Durch die Aufgabenentflechtung sollen insbesondere die Kompetenzen der Gemeinden gestärkt werden, wie der Staatsrat schreibt. Dies gemäss dem im Gesetz verankerten Prinzip, dass die Aufgaben jenem Gemeinwesen zugewiesen werden, das sie am besten erfüllen kann. Entsprechend beschränkt sich der Kanton auf Aufgaben, die die Gemeinden nicht selber wahrnehmen können.

Für dieses erste Paket der Aufgabenentflechtung wurden folgende Bereiche (siehe Kasten) festgehalten: familienergänzende Tagesbetreuungseinrichtungen, Hilfe und Pflege zu Hause, Menschen mit Behinderung, Betagte in Pflegeheimen. Jeder dieser vier Bereiche sei von einer Projektorganisation geprüft worden, die sich aus Vertretern des Kantons, der Oberamtmänner und der Gemeinden zusammensetzt. Wie der Staatsrat schreibt, sei er mit dem Gesetzesentwurf den Vorschlägen des Lenkungsausschusses in vollem Umfang gefolgt. Die Federführung beim Kanton hat die Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft, aber aufgrund der ausgewählten Themenbereiche gehen die Vorschläge in erster Linie auf die Direktion für Gesundheit und Soziales zurück. 

Diskutiert, aber in diesem Paket nicht festgehalten wurden die Bereiche Hundehaltung und Schulbauten. Dazu hat man im Behindertenbereich die sonderpädagogischen Institutionen ausgeklammert.

Wer befiehlt, zahlt auch

Insbesondere führe die Übernahme des ganzen Bereichs der Menschen mit Behinderung zu einer Zunahme der Aufwendungen für den Kanton, heisst es in der Mitteilung. Die Gelder für Sonder- und sozialpädagogische Institutionen sowie professionelle Pflegefamilien stellen heute einen der Hauptfinanzströme zwischen dem Kanton und den Gemeinden dar. Heute ist der Kanton für diesen Bereich allein zuständig, der aber zu 55 Prozent von den Gemeinden finanziert wird. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass diese Beteiligung der Gemeinden wegfällt.

Die neue Finanzierung der vier Bereiche sieht für die Gemeinden Mehraufwände von 6,23 Millionen Franken bei den Tagesbetreuungseinrichtungen und von 8,49 Millionen bei der Hilfe und Pflege zu Hause vor. Der Kanton hingegen wird 83,18 Millionen Franken bei den Institutionen für Menschen mit Behinderung sowie Pflegefamilien und 9,23 Millionen mehr für Betagte in Pflegeheimen bezahlen. Brutto gibt das einen Mehraufwand von rund 78 Millionen Franken beim Kanton.

Keine Anpassung der Steuern

Als Ausgleich überträgt der Kanton die Finanzierung der Ergänzungsleistungen auf die Gemeinden (75,19 Millionen Franken) und entrichtet ihnen einen um 2 Prozent kleineren Anteil (2,16 Millionen) an die Motorfahrzeugsteuer. Eine Umverteilung bei den Steuereinnahmen wird so nicht nötig.

Hingegen aktiviert der Bruttoaufwand für den Kanton das obligatorische Finanzreferendum, sofern der Grosse Rat dem Gesetzesprojekt zustimmt. Das heisst, dass das Freiburger Stimmvolk in letzter Instanz darüber abzustimmen hat. Der Staatsrat erwartet, dass dieses erste Paket der Aufgabenentflechtung 2023 in Kraft treten kann. 

Bereits zeichnen sich einige Gebiete ab, die Gegenstand eines zweiten Pakets der Aufgabenentflechtung zwischen Kanton und Gemeinden sein werden. Dabei dürfte es sich hauptsächlich um Themen aus dem Schulbereich handeln. Diese sollen im Verlauf der nächsten Legislatur analysiert werden.

Aufgabenentflechtung

In vier Bereichen ändern die Zuständigkeiten

Die Analysen des Lenkungsausschusses kommen zum Schluss, dass die meisten Leistungen für familienergänzende Betreuungseinrichtungen vollständig den Gemeinden übertragen werden können. Eine Ausnahme bilden die Aufsichtsaufgaben, die weiterhin Kantonssache sein sollen. Bis jetzt bezahlen die Gemeinden hauptsächlich Subventionen, um degressive Tarife zu finanzieren. Nach dem neuen Gesetzesentwurf müssen die Gemeinden künftig auch das übernehmen, was heute vom Staat finanziert wird.

Der Bereich Hilfe und Pflege zu Hause wird gemäss dem Projekt von den Gemeinden übernommen, wie es bereits weitestgehend der Fall sei. Die Nähe der Gemeinden spielt bei dieser Aufgabenzuteilung eine entscheidende Rolle.

Die Zuständigkeit bei den Institutionen für Menschen mit Behinderungen fällt bereits heute ganz in den Zuständigkeitsbereich des Kantons. Entsprechend scheint eine finanzielle Beteiligung der Gemeinden zu 55 Prozent nicht mehr gerechtfertigt. Das Gesetzesprojekt schlägt deshalb vor, von dieser Finanzierung durch die Gemeinden ganz abzusehen. Jene Kreise, die in diesem Bereich Entscheide fällen, sind somit auch abgabepflichtig. 

Bei den Betagten in Pflegeheimen sieht der Gesetzesentwurf vor, die Betreuungskosten von Pflegeheimbewohnern allein den Gemeinden zu übertragen. Dagegen soll der Kanton die Pflegerestkosten bezahlen. Heute werden diese beiden Ausgaben vom Kanton und den Gemeinden gemeinsam finanziert. Wie der Staatsrat schreibt, ziehe die Reform tiefgreifende Änderungen bei der Finanzierung nach sich, namentlich bei den Ergänzungsleistungen. uh

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