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Neue Betreuer für Asylsuchende

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Untertitel: Aufnahme von NEE-Personen

Dies hat der Staatsrat in dieser Woche beschlossen, nachdem das Freiburgische Rote Kreuz (FRK) ihn ersucht hatte, von dieser Aufgabe entlastet zu werden.

Um das FRK zu ersetzen, wandte sich die Direktion für Gesundheit und Soziales (DGS) an verschiedene Freiburger Einrichtungen, die im Sozialbereich tätig sind. Wie die DGS mitteilt, konnte aber auf Freiburger Gebiet keine Lösung gefunden werden. Daher sei die Wahl des Staatsrates auf die ORS gefallen, eine Gesellschaft mit Sitz in Zürich. «Diese ist spezialisiert auf die Beherbergung und Betreuung von Asylsuchenden und NEE-Personen. Sie ist Partnerin des Bundes für die eidgenössischen Registrierungszentren und versieht mehrere Mandate in den Kantonen Zürich, Basel-Land und Bern», hält die DGS weiter fest. Eine Vereinbarung müsse noch zwischen dem Kanton und der ORS unterzeichnet werden. Im Voranschlag 2006 des Staates ist für die spezifische Betreuung der NEE-Personen eine Summe von 650000 Franken eingetragen.

Rund 20 Personen betroffen

Laut DGS ist es besonders schwierig, die Zahl der NEE-Personen im Kanton Freiburg zu ermitteln. So werden derzeit rund 20 Personen im Kanton beherbergt, bei denen der Entscheid, nicht auf ihr Asylgesuch einzutreten, vor dem 1. April 2004 gefallen ist: zehn im Foyer de la Poya, die übrigen in Wohnungen.

Hinzu kommen gemäss DGS rund 19 dem Kanton Freiburg zugeteilte Personen, bei denen der Nichteintretensentscheid nach April 2004 in Kraft getreten ist oder demnächst in Kraft tritt. Zudem sei Freiburg zuständig für 65 Personen, deren Nichteintretensentscheid in den Registrierungszentren des Bundes gefällt worden sei. «Diese Personen müssen die Schweiz mit eigenen Mitteln verlassen und befinden sich somit nicht zwingend auf Freiburger Gebiet», fährt die DGS fort und erinnert daran, dass der Kanton Freiburg aufgrund der Bundesverfassung NEE-Personen eine Nothilfe erteilen muss (Beherbergung, Unterhalt, medizinische Versorgung).

Rotes Kreuz bleibt Partner

Der Staatsrat betont weiter, dass das FRK nach wie vor der einzige Partner des Staates ist, was die soziale und finanzielle Betreuung der Asylsuchenden angeht, die dem Kanton Freiburg aufgrund der entsprechenden Gesetzesbestimmungen zugewiesen werden. Diese Partnerschaft sei in einer Vereinbarung geregelt.

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