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Neue Finanzhilfen für mehr Energieeffizienz

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Der Bund ändert auf den 1. Januar 2017 die Bedingungen zur Vergabe von Beiträgen im Energiebereich. Aus diesem Grund nimmt auch der Kanton Freiburg Anpassungen vor und ändert entsprechend sein Energiereglement. Wie die Volkswirtschaftsdirektion mitteilt, nimmt Freiburg dies zum Anlass, das Förderprogramm im Energiebereich allgemein zu verstärken. Das Programm soll dazu beitragen, den Anteil an erneuerbaren Energien im Kanton zu steigern.

Neu geregelt ist ab 2017 die Finanzhilfe bei der Verbesserung der Energieeffizienzklasse, beim Bau von Wärmepumpen sowie beim Anschluss an ein Fernwärmenetz. Sämtliche Gesuche um Förderbeiträge müssen ab 2017 über die Website des kantonalen Amts für Energie gestellt werden. Der Bund zahlt wie bisher Beiträge an kantonale Energieförderprogramme. So zahlt er Geld für die Reduktion von CO2-Emissionen, welche die Kantone mit ihren Gebäudeprogrammen umsetzen. Der übrige Betrag geht an die Bevölkerung und die Unternehmen.

Das Gebäudeprogramm enthält zwei Bereiche: Mindestens zwei Drittel der finanziellen Mittel sind für die Verbesserung der Wärmedämmung von Gebäuden bestimmt. Dazu hat der Bund mit der Konferenz der Energiedirektoren eine Vereinbarung abgeschlossen, welche Ende 2016 ausläuft. Der andere Bereich betrifft die Förderung erneuerbarer Energien und die Wärmerückgewinnung. Dazu erhält bisher jeder Kanton Globalbeiträge.ww

Neu werden ab 2017 beide Bereiche durch eigene Vereinbarungen zwischen dem Bund und den Kantonen geregelt. Alle Kantone müssen deshalb ihre Reglemente anpassen, schreibt die Volkswirtschaftsdirektion.

uh

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