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Neue Gefahr für Bienen

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Neue Gefahr für Bienen

Die Freiburger Imker konnten an ihrer Jahresversammlung auf ein gutes Honigjahr zurückblicken. Ein neuer Schädling bedroht jedoch die Bienenstände.

In einem Schreiben warnt das Kantonale Veterinäramt die Imkerinnen und Imker vor dem kleinen Beutekäfer (Äthina tumida). Seit Frühling 2003 ist der Import von Bienen aus den Risikoländern USA, Kanada, Australien, Ägypten und dem gesamten Afrika südlich der Sahara verboten. Solange die Situation in Europa nicht geklärt sei, würden auch Bienen-Importe aus Europa nur restriktiv und nach Abklärungen mit der Herkunftsregion erlaubt. Wie Bienenkommissär Felix Lehmann erklärte, wurde dieser Schädling im vergangenen Herbst in Portugal entdeckt. Mit Bienenköniginnen gelangte der Beutekäfer somit erstmals nach Europa. Der gleiche Züchter aus Kalifornien habe auch Königinnen nach Frankreich verkauft.

Schwierige Bekämpfung

Der geflügelte Käfer niste sich in den Bienenständen ein. Nach der Paarung lege das Weibchen Eier, aus denen nach zwei bis sechs Tagen Larven schlüpfen. Diese gefrässigen Larven vertilgen Bienenbrut, Eier, Bienenlarven, Honig und Pollen. Nach diesen Fresstagen kriechen die ausgewachsenen Larven aus dem Bienenstand und vergraben sich im Boden zum Verpuppen. Mit der Entwicklung des Käfers beginne der Zyklus von vorne, erklärte der Kommissär. Die Exkremente des Käfers und der Larven verursachen eine Gärung des Honigs, der in der Folge weder für die Bienen noch für den Konsum geeignet sei.

Die Bekämpfung dieses Schädlings sei äusserst schwierig und aufwändig. Deshalb sei es wichtig, dass die Einschleppungsgefahr vermieden werde. Die Imkerinnen und Imker werden zur Wachsamkeit aufgerufen. «Verdächtige» Käfer und Verluste im Bienenstock sollen den Inspektoren und Inspektorinnen gemeldet werden. ju
Feuerbrand
verhindern

Im vergangenen Jahr stellte der kantonale Pflanzenschutzdienst wiederum einige neue Fälle von Feuerbrand fest. Der Kantonstierarzt Fabien Loup macht darauf aufmerksam, dass das Verstellen von Bienenvölkern in der Zeit vom 1. April bis 30. Juni verboten ist. Für weitere Informationen stehen den Imkerinnen und Imkern die Inspektoren bzw. Inspektorinnen zur Verfügung. ju

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