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Neue Grossrätin des Seebezirks

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staatsrat

Neue Grossrätin
des Seebezirks

Sitzung vom 17. Februar 2004

Der Staatsrat nimmt zur Kenntnis, dass der Oberamtmann des Seebezirks Alessandra Defalque-Silvestri, Sekretärin, Praz-Vully, als Grossrätin für gewählt erklärt hat. Frau Defalque tritt die Nachfolge des zurücktretenden Max Felser, Meyriez an.

Er verabschiedet zuhanden des Grossen Rates: die Staatsrechnung des Staates Freiburg für 2003; seinen Rechenschaftsbericht für 2003.

Er verabschiedet ebenfalls zuhanden des Grossen Rates den Tätigkeitsbericht 2003 der Landwirtschaftlichen Amortisationskasse.

Er promulgiert: das Dekret vom 11. Februar 2004 über die kompensierten Nachtragskredite zum Voranschlag des Staates Freiburg für das Jahr 2004 (Inkrafttreten: sofort); das Dekret vom 11. Februar 2004 über einen Beitrag für die Werkstatt für Bühnenkunst in Villars-sur-Glâne und den Aufführungssaal der Glane in Romont (Inkrafttreten: 1. März 2004); das Dekret vom 11. Februar 2004 über einen Studienkredit für den Ausbau der Lehrwerkstätten Freiburg (Inkrafttreten: 1. März 2004).
Er beruft die Stimmberechtigten des Kantons Freiburg zur Ergänzungswahl in den Staatsrat vom 16. Mai 2004 ei n.
Er ernennt: die Mitglieder des Direktionsrates der Krankenpflegeschule; die Mitglieder der kantonalen Kommission für die Integration der Migrantinnen und Migranten und gegen Rassismus; Jean-Pierre Galley, Lessoc, Gymnasiallehrer und Mitglied der kantonalen Kulturgüterkommission, zum Präsidenten dieser Kommission.

Er erlässt eine Verordnung, mit der er das Befahren des Lac des Joncs mit Schiffen sowie das Baden und Tauchen in diesem See verbietet.
Er legt fest: die finanziellen Beteiligungen und die Gebühren für die Entsorgung tierischer Abfälle; die Prämien der Nutztierversicherung Sanima und die Höchstschätzungen der versicherten Tiergattungen für 2004.
Er ändert: den Ausführungsbeschluss zur Störfall-Verordnung des Bundes; das Reglement über die besonderen Entschädigungen für das Personal des Amts für Wald, Wild und Fischerei.

Er hebt die folgenden vier Beschlüsse im Bereich der politischen Rechte auf: Beschluss vom 25. Januar 1890 betreffend Vollzug des Bundesgesetzes vom 20. Christmonat (Dezember) 1888 bezüglich der Abänderung des Artikels 4 des Bundesgesetzes vom 19. Juli 1872 über die eidgenössischen Wahlen und Abstim-
mungen; Beschluss vom 23. September 1922 zur Teilung der Gemeinde Wünnewil in zwei Wahlkreise; Beschluss vom 30. Oktober 1936 über die Errichtung eines Wahlbüros im Kloster Valsainte; Beschluss vom 22. Juli 1938 zur Errichtung eines Zweigwahlbüros in Heitenried.

Er nimmt Kenntnis vom Tätigkeitsbericht des Jahres 2003 der kantonalen Kommission für Fragen der Anstaltsseelsorge; vom Tätigkeitsbericht des Jahres 2003 des Jugendrats. Comm.

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