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Neue Kampfjets für die Schweiz

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Die UNO ist mit ansehnlichen 193 Mitgliedsstaaten die grösste Organisation, die unser Planet zu bieten hat. Ihr priorisiertes Ziel definiert sie mit den Worten: «den Weltfrieden und die internationale Sicherheit» wahren.

Angenommen, die Schweiz würde sich gegen den Kauf neuer Kampfjets entscheiden, so ist es aufgrund dieser Zielsetzung der UNO relativ unwahrscheinlich, dass die Schweiz in ihrer Souveränität eingeschränkt werden würde (ein Hauptargument der Befürworter), während die UNO als grösster Staatenzusammenschluss tatenlos zusieht. Eine militärische Invasion aus dem Luftraum mit dem Ziel, die Schweiz zu besetzen, ist ohnehin eine sehr utopische Vorstellung. Des Weiteren argumentieren viele Befürworter, dass eine neutrale Demokratie militärisch unterstrichen werden muss. Costa Rica, das seit 1983 durchgehend neutral war und seit 1949 kein Militär mehr unterhält, entkräftet die oben genannte Argumentation, da es das Land trotz einiger Turbulenzen auch ohne Militär geschafft hat, die stärkste Demokratie des südamerikanischen Kontinents aufzubauen, und sich im globalen Zufriedenheitsindex jeweils vor europäischen Militärgrossmächten positioniert. Eine stabile Demokratie und eine umfangreiche Armee sind keineswegs kausal miteinander verbunden. Dass ein Nein zu den neuen Kampfjets ein Widerspruch zu Artikel 58 unserer Verfassung wäre, ist natürlich keineswegs falsch, wenn auch nicht wirklich von Bedeutung, wenn man bedenkt, das bereits in Artikel 5 der Bundesverfassung festgehalten wird, dass staatliches Handeln im öffentlichen Interesse liegen muss. Sollte sich das Volk nun also dazu entscheiden, sein Interesse gegen die neue Flugzeugflotte auszulegen, ist dieser Entschluss durch Artikel 5 durchaus zu vertreten.

Nichtsdestotrotz darf man nicht vergessen, dass, auch wenn die neuen Jets abgelehnt werden, die budgetierten sechs Milliarden Franken den Militärhaushalt nicht verlassen werden, sondern dort verbleiben. Eine solche Bevormundung des Stimmbürgers ist diesbezüglich die einzige Verfassungswidrigkeit, die beanstandet werden sollte.

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