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Neue Pflege-Ansätze

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Auf Antrag der Direktion für Gesundheit und Soziales hat der Staatsrat die Tagespauschalen für die Pflege in den Pflegeheimen neu festgesetzt. Für die Pflegestufe A beträgt sie Fr. 15.50, für die Stufe B Fr. 36.50, für die Stufe C 65 Franken und für die Stufe D 82 Franken.

Die Tagespauschale für das verwendete Material und die abgegebenen Arzneimittel wurde für alle vier Pflegestufen auf Fr. 8.50 je Heimbewohnerin oder Heimbewohner festgesetzt.
Je Heimbewohner und Tag geht eine Zusatzpauschale von einem Franken für die pharmazeutische Betreuung an die Heime, welche die Vereinbarung mitunterzeichnet haben und die Dienste einer beratenden Apothekerin oder eines beratenden Apothekers beanspruchen, deren oder dessen Pflichtenheft von der Direktion für Gesundheit und Soziales und von santésuisse anerkannt werden.
Die Verordnung, die sich auf die Vereinbarung zwischen santésuisse (Krankenversicherungen) und dem Verein der Freiburgischen Alterseinrichtungen vom 25. April 2002 stützt, tritt rückwirkend auf den 1. Januar 2005 in Kraft.

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