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Neue Regelung auf Fussgängerstreifen hat sich nicht bewährt

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Weniger Unfälle – ausser bei den Fussgängern. Das «Weniger» macht Freude, das «Mehr» bei den Fussgängerinnen und Fussgängern ist leider nicht neu. Die Regelung «Vortritt (um jeden Preis) für Fussgänger» hat sich nicht bewährt, sie trägt der Realität zu wenig Rechnung. Die im Artikel erwähnten Ursachen, die bei Fussgängerstreifen die Gefahr erhöhen, können ohne weiteres ergänzt werden.

So etwa am Beispiel des Fussgängerstreifens beim Einkaufszentrum an der ­Route d’Agy in Granges-Paccot in Richtung Stadtzentrum: Hier sind Fussgänger durch eine Betonmauer und Werbeflächen lange nur schlecht sichtbar. Rechnet man mit einer Geschwindigkeit von 50 Stundenkilometern, ergibt sich bei zwei Sekunden Reaktionsweg eine zurückgelegte Strecke von 27,77 Metern.

Ein Fussgänger, der sich mit 5 Stundenkilometern bewegt, legt in der gleichen Zeit 2,77 Meter zurück. Das heisst, der Fahrzeuglenker benötigt bei der angenommenen Reaktionszeit (Bremsweg noch nicht berücksichtigt) freie Sicht auf den Fussgänger, wenn dieser noch mindestens 2,77 Meter von einem möglichen Kollisionspunkt entfernt ist. Andernfalls wird der Fussgänger ungebremst ­angefahren.

Notwendig ist die technische Überprüfung aller Fussgängerstreifen auf Risikofaktoren wie Beleuchtung, Distanz zu Einmündungen, Kreiseln, Kurven sowie Ablenkung durch Werbeplakate. Vielleicht wäre aber auch ganz einfach der Mut zu einem kleinen Schritt zurück nötig, zur guten alten Regelung «Handzeichen schaffen Klarheit».

Das menschliche Leid, das durch so viele, auch tödliche Unfälle auf Fussgängerstreifen verursacht wird, müsste Grund genug sein, entschlossen für weniger Unsicherheit auf den Fussgängerstreifen zu sorgen.

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