Bärfischen Der Rechtsstreit um die Wasserversorgung in der Gemeinde Bärfischen ist um ein Kapitel reicher. Das Kantonsgericht hat am Dienstag einen Entscheid veröffentlicht und darin festgehalten, dass die Quellenbesitzerin für die Qualität des ins Gemeindenetz eingespiesenen Wassers zuständig ist. Das Gericht hat damit eine Beschwerde der Wasserlieferantin gegen die entsprechenden Anordnungen der kantonalen Behörden abgewiesen. Das Urteil stellt jedoch in der Sache nur einen Nebenschauplatz dar. cn
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