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Neue Schulkonvention: Änderung der Kostenberechnung

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Im März vergangenen Jahres haben die Konventionsgemeinden der Kindergärten und Primarschulen Region Murten eine neue Übereinkunft unterzeichnet. Im Zentrum der neuen Konvention steht die Zusammenführung der französischsprachigen und der deutschsprachigen Schulkommissionen und die Vereinfachung der politischen Führung mit einem Vorstand.

Gleichzeitig wurde auch eine neue Form der Kostenverrechnung für den Unterhalt der Schulgebäude erarbeitet. «Neu zahlen die Konventionsgemeinden für die Schulräume einen fixen Mietzins», erklärt Christian Brechbühl, Murtens zuständiger Gemeinderat. Früher wurden die Kosten gemäss effekivem Unterhalt berechnet. Dadurch schwankte die Höhe der Kosten für die Gemeinden je nach Sanierungsbedarf von Jahr zu Jahr. Mit dem neuen Mietzinssystem übernimmt nun Murten als Besitzer der Gebäude die alleinige Verantwortung für den Unterhalt und finanziert diesen aus den Mieteinnahmen. «Auch wenn teure Sanierungen notwendig werden, bleibt der Mietzins für die Gemeinden unverändert», erklärt Brechbühl.

Für die Berechnung des Mietzinses liess Murten den Wert der Schulgebäude vom Kanton schätzen.

Der von den Syndics aller Konventionsgemeinden ebenfalls neu ausgearbeitete Kostenverteiler richtet sich nach der zivilrechtlichen Bevölkerung multipliziert mit dem Finanzkraftindex der jeweiligen Gemeinde. luk

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