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Neue Situation kaum wahrgenommen

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Neue Situation kaum wahrgenommen

Nur wenige Ausländer wissen, dass sie bald stimmen und wählen dürfen

Ab dem 1. Januar 2006 sind Ausländer im Kanton Freiburg stimm- und wahlberechtigt. Doch die Mehrheit der Betroffenen ist sich dessen noch gar nicht bewusst, wie sich an einer Veranstaltung der CVP Murten zeigte.

Von PATRICK HIRSCHI

Die neue Kantonsverfassung, welche das Freiburger Stimmvolk im Mai letzten Jahres annahm, bringt einige Veränderungen mit sich. Eine davon ist der Artikel 48: «Stimm- und wahlberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind mündige niederlassungsberechtigte Ausländerinnen und Ausländer, wenn sie seit mindestens fünf Jahren im Kanton Wohnsitz haben», lautet ein Auszug daraus.

Der Staatsrat hat bereits einen Vorentwurf für eine entsprechende Gesetzesänderung in die Vernehmlassung geschickt. Aus diesem Grund lud die CVP der Region Murten am Dienstagabend zu einem Podiumsgespräch. Es soll herausgefunden werden, was die neue Verfassungsbestimmung für den Gesetzgeber und – wichtiger noch – für die ausländische Bevölkerung bedeutet?
Doch gerade diese waren am Dienstagabend unter dem Dutzend Anwesenden nicht auszumachen – obwohl auch Einladungen in Portugiesisch, Spanisch und Italienisch verschickt worden sind. «Viele wissen noch gar nichts von dieser Veränderung», bemerkte die spanische Diskussionsteilnehmerin Maria Rubio. Umso mehr bestehe daher ein Nachholbedarf.
Der Murtner Gemeinderat Peter Huber zeigte sich erstaunt, dass viele Ausländer über diese Neuigkeit noch nicht informiert sind. «Aber auch die Integration von Schweizern ist eine schwierige Aufgabe», stellte er fest. Viele Zuzüger würden sich kaum für das politische und kulturelle Geschehen ihrer neuen Wohnsitzgemeinde interessieren.

Um ausländische Mitbürger besser auf dem Laufenden zu halten, könnte er sich vorstellen, statt über die gängige deutsch- und französischsprachige Presse vermehrt über spezielle fremdsprachige Radiosendungen zu informieren. Er macht sich aber keine Illusionen, dass die politische Mitsprache der Ausländer innert nützlicher Frist breit Fuss fassen wird. «Dieses neue politische Recht wird möglicherweise erst in der übernächsten Legislatur zum Tragen kommen», meinte er.

Ausländer dürfen auch kandidieren

Mario Gattiker vom Bundesamt für Migration leitete das Podiumsgespräch. Er wies darauf hin, dass rund ein Viertel der Schweizer Kantone politische Rechte für Ausländer auf kommunaler Ebene kennt. Einzig im Jura und in Neuenburg gilt das Recht auch auf Kantonsebene – allerdings nur das aktive Wahlrecht; das heisst, Ausländer können wählen, aber nicht kandidieren.

Im Gegensatz zu den anderen Kantonen sieht der Freiburger Gesetzesentwurf auch die Wählbarkeit vor. Die Mitwirkung in Kommissionen ist für Ausländer übrigens schon heute möglich. Maria Rubio zum Beispiel ist Mitglied der französischsprachigen Primarschulkommission in Murten.

Es droht
kein politischer Erdrutsch

Peter Huber schätzt, dass ab dem nächsten Jahr rund 450 Personen neu von diesem Stimm- und Wahlrecht Gebrauch machen können. Kantonsrichter Adrian Urwyler, der auch im Verfassungsrat sass, glaubt nicht, dass sich dadurch die politischen Kräfteverhältnisse grundlegend verändern. Auch Mario Gattiker hegt keine Befürchtungen in diese Richtung und zeigte dies am Beispiel Deutschland: Dort würden Ausländer aus dem ehemaligen Ostblock eher bürgerlich wählen, während Türken und andere Südländer tendenziell für die politische Linke stimmten.

Alle Teilnehmenden sind sich einig, dass die politische Mitsprache die Integration der Ausländer verbessert. «Ich würde es begrüssen, wenn wir schon bald ausländische Vertreter im Gemeindeparlament hätten», bemerkte Norbert Ritz, Präsident der CVP Murten, abschliessend.

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