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Neue Vorschläge zur Suizid-Beihilfe

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Untertitel: Nationale Ethikkommission veröffentlicht ihre Empfehlungen

Hauptanliegen der NEK ist es, dass der Entscheid zur Suizid-Beihilfe an der betroffenen Person orientiert ist und nicht gemäss Schema getroffen wird. Nötig sind gemäss der am Montag veröffentlichten Stellungnahme eingehende Kenntnis des Menschen, seiner Situation und des Hintergrundes des Todeswunsches. Bedingung ist ausserdem, dass Alternativen zur Selbsttötung mit dem Patienten vorgängig besprochen worden sind. Für Sterbehilfeorganisationen fordert die Kommission eine staatliche Aufsicht, da sie ihnen nicht bekannten Menschen Beihilfe zum Suizid leisten. Deren Sterbewunsch sei aber möglicherweise nur vorübergehend oder die Betroffenen hätten noch andere Perspektiven. Eigene Regeln der Organisationen genügen der NEK jedenfalls nicht. Das geltende Recht sei deshalb mit der staatlichen Aufsicht zu ergänzen.

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