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Neue Vorschriften verunsichern die Landwirte

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Mit der Neufassung der Direktzahlungsverordnung (DZV) für 2017 dürfen keine erosions- und bewirtschaftungsbedingten Bodenabträge über zwei bis vier Tonnen pro Hektare auf Ackerflächen auftreten. Ob Erosion natur- oder infrastrukturbedingt ist, oder Folge einer fehlerhaften Bewirtschaftung der betroffenen Parzelle, wird durch die zuständige kantonale Stelle festgestellt. Erosion gilt dann als bewirtschaftungsbedingt, wenn diese weder auf primär naturbedingte (z. B. mehr als 50 mm Regen pro Hektare – Gefahrenstufe 4 Meteoschweiz) noch auf primär infrastrukturbedingte Ursachen oder deren Kombination zurückzuführen ist. Das zweimalige Feststellen der bewirtschaftungsbedingten Erosion zieht Sanktionen nach sich, wenn kein anerkannter kantonaler Massnahmenplan zur Erosionsvermeidung vorliegt oder dieser nicht umgesetzt wurde. Es erfolgt dann eine Kürzung der Direktzahlungen zwischen 500 bis 5000 Franken in Abhängigkeit der Parzellengrösse. Besteht ein anerkannter und korrekt umgesetzter Massnahmenplan, wird dieser im Falle von weiterer Erosion mit dem Berater des Landwirtschaftlichen Institutes Grangeneuve angepasst. Und es werden keine Sanktionen ausgesprochen.

Gezielte Kontrollen

Im Kanton Freiburg werden zukünftig nach Regenereignissen gezielt Kontrollen auf gefährdeten Standorten durch Vertreter des Landwirtschaftsamtes durchgeführt, wie dies in der DZV-Verordnung vorgesehen ist. «Wenn man sich des Problems der Erosion bewusst wird und sich damit befasst, ist schon die halbe Arbeit gemacht», betonte David Aeschlimann vom Amt für Landwirtschaft an einer Tagung, die kürzlich in Jeuss durchgeführt wurde. Um die Erosion wirksam bekämpfen zu können, sei es notwendig, dass der Landwirt nicht nur über die Massnahmen informiert sei, sondern seine Böden kenne, sagte Aeschlimann. Bereits im Jahr 2014 wurden im Zusammenhang mit der Erosion die Bestimmungen für den ökologischen Nachweis (ÖLN) erlassen.

Gefährdete Kulturen

Mit der Ausdehnung des Ackerbaus und den klimatischen Veränderungen – längere Trockenperioden, heftige, ergiebige und unvorhersehbare Gewitter oder Hagelschläge – haben sich die Gefahren einer Erosion und Verschlämmung stark erhöht. Nicht bewachsene Ackerflächen von Getreide-, Zuckerrüben-, Maisansaaten oder Gemüseflächen sind gefährdet. Besonders betroffen sind auch Kartoffelfelder an Hanglagen. Häufig komme das Wasser von anderen Feldern oder von kleinen Bächen, wurde von Landwirten berichtet. Kursleiter Adrian von Niederhäusern führte aus, dass bereits Niederschläge von 30 mm in 20 Minuten grosse Bodenabträge verursachen könnten. Mit dem Einsatz von Rotor- und Kreiseleggen bei der Saatbeetbearbeitung wird die Erde viel feiner, was die Gefahr einer Erosion erhöht.

Bodenverdichtung vermeiden

Am Kurs kam auch das Maschinengewicht zur Sprache: Das sei heutzutage verantwortlich für die Bodenverdichtung. Ein verdichteter Boden könne jedoch weniger Wasser aufnehmen als ein gesunder, da die Grobporen fehlen. Besonders schädlich sei die zunehmende Unterbodenverdichtung, wurde mit Bezug auf den Bodentag 2015 in Ponthaux erklärt. Mit Bildern wurde diese Aussage belegt: Achslasten ab fünf Tonnen, bei feuchtem Boden sogar schon ab drei Tonnen, seien problematisch. Auf solchen Böden sei beim nächsten grösseren Gewitter mit einer Erosion zu rechnen, sagte der Referent.

Kein einheitliches Rezept

«Ich weiss jetzt immer noch nicht, was ich für Massnahmen treffen muss», stellte ein Kursteilnehmer am Schluss fest. Der Kursleiter gab ihm recht: «In der Tat gibt es keine Vorschriften, die generell gelten, und auch kein einheitliches Rezept.» Jeder Fall müsse analysiert werden und anhand dessen sei ein Plan zu entwickeln. Im Kanton Freiburg werden seit 2006 Massnahmenpläne auf Basis bestehender Formulare umgesetzt. Jeder Betriebsleiter könne bereits jetzt beginnen, Massnahmen daraus auf den entsprechenden Parzellen freiwillig und im Sinne der Vorsorge umzusetzen. So könnten Erosion und damit verbundene Risiken für die Betriebe gemindert werden, wurde erklärt. Dadurch könne auch die Eigenverantwortung und die Flexibilität der Betriebe verstärkt werden. Wie weiter informiert wurde, ist ein nationales Hilfsmittel zur Erstellung von Massnahmenplänen in Arbeit. Das Landwirtschaftliche Institut Grangeneuve (LIG) und das Landwirtschaftsamt Freiburg sind beteiligt. Das LIG werde versuchen, sich mit den umliegenden Kantonen abzustimmen, um so gemeinschaftliche Lösungen zu erzielen.

Bei der Erstellung eines Massnahmenplans könne der Landwirt auf die Unterstützung von Beratern des LIG zählen, erklärte von Niederhäusern. Weiter informierte er, dass Ende April beziehungsweise Anfang Mai zu diesem Thema drei Informationsanlässe organisiert werden.

Thema

«Man muss die Böden und ihre Beschaffenheit kennen»

Wie ein Massnahmenplan aussieht, erläuterte Meisterlandwirt Beat Ma­thys, Cressier. Nachdem auf der Parzelle «Signal» im Jahr 2013 nach ergiebigen Niederschlägen feine Erde und Humus vom geernteten Kartoffelacker abgeschwemmt wurden, erarbeitete er mit Berater Nicolas Rossier vom Landwirtschaftlichen Institut Grangeneuve einen Massnahmenplan. Als Erstes wurden entlang der Wege Grünstreifen von sechs Metern Breite angesät. Die Fruchtfolge auf dieser Parzelle besteht seither aus Kartoffeln (2013), Zuckerrüben (2014), Winterweizen (2015), Kunstwiese (2016) und Kartoffeln (2017). Auf dem Kartoffelfeld wird seither nach der Ernte eine Tiefenlockerung mit einem speziellen Grubber durchgeführt, um so das Abschwemmen der feinen Erde zu verhindern. Die in der Folge angesäte Gründüngung verbessert die Wasseraufnahme und verhindert die Erosion während den Wintermonaten. Für den Anbau der folgenden Kultur Zuckerrüben setzt Ma­thys auf dem ungepflügten Feld die Streifenfrässaat ein. Die laut Fruchtfolgeplan folgende Aussaat des Winterweizens erfolgt direkt auf dem abgeernteten Zuckerrübenfeld. Nach dem Weizen folgt die Ansaat der Kunstwiese. Diese wird erst im Frühjahr für die Auspflanzung der Kartoffeln gepflügt. «Der Boden auf der erwähnten Parzelle hat eine feine, sandige Struktur. Um der Verschlämmung vorbeugen zu können, pflüge ich das Feld erst im Frühjahr, also verzichte auf die sogenannte Winterfurche», erklärte der Ackerbauer. Um der Erosion auf Kartoffelfeldern vorzubeugen, haben die Maschinenbauer einen Quer-Dammhäufler entwickelt. Dieser lockere den Boden zwischen den Dämmen. Wie Mathys ausführte, können die Niederschläge so besser versickern, und so werde verhindert, dass das Wasser zu fliessen beginnt und sich zu Bächen entwickeln kann. Diese Geräte könnten auf Dammformern montiert werden, berichtete Mathys. Für die Erarbeitung des Massnahmenplanes kann der Landwirt auf die Unterstützung des Landwirtschaftlichen Institutes Grangeneuve zählen. Das Einhalten dieses Plans liege jedoch in der Verantwortung des Landwirts, betonte Mathys. Komme es trotz den ergriffenen Massnahmen zu Erosionen, müssen allfällige Anpassungen mit dem Berater besprochen werden.

ju

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