Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Neuenburger untersucht Fall Garnier

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Der Justizrat hat den Neuenburger Pierre Aubert als ausserordentlichen Staatsanwalt beauftragt, das Verfahren in der Affäre Marie Garnier weiterzuführen und zu einem ordentlichen Abschluss zu bringen. Dies teilt die Aufsichtsbehörde in einem Communiqué mit. Pierre Aubert ist Generalstaatsanwalt des Kantons Neuenburg.

Der Freiburger Generalstaatsanwalt Fabien Gasser hatte das Verfahren wegen Amtsgeheimnisverletzung am 13. Juni 2017 eröffnet. Er ist aber im Frühling dieses Jahres in den Ausstand getreten.

Gasser untersuchte, ob die damalige Staatsrätin Marie Garnier (Grüne) das Amtsgeheimnis verletzt hatte, als sie im Frühling 2017 Medien einen vertraulichen Bericht sowie Korrespondenz im Zusammenhang mit dem Oberamt des Saanebezirks schickte. Er verlangte vom Grossen Rat die Aufhebung von Garniers Immunität, was dieser vor genau einem Jahr auch tat. Kurz vor der Grossratsdebatte kündigte Garnier ihren Rücktritt aus der Kantonsregierung an.

Zu jener Zeit verlangte der Anwalt von Marie Garnier, dass Fabien Gasser in den Ausstand treten müsse. Gasser sei parteilich, da er mit der Vizekanz­lerin liiert sei, die bei den Staatsratssitzungen zur Affäre Garnier jeweils dabei gewesen war. Gasser kündigte darauf an, er trete in den Ausstand, um seine Familie und seine Partnerin zu schützen.

In der Folge urteilte das Kantonsgericht über Gassers wie auch über Garniers Ausstandsbegehren. Es akzeptierte jenes von Gasser, wies aber Garniers ab, weil es zu spät eingereicht wurde. Später wies das Bundesgericht einen Rekurs Garniers ab, Gasser rückwirkend in den Ausstand zu schicken und so die Untersuchungsergebnisse für nichtig zu erklären.

Das Kantonsgericht beauftragte die Freiburger Staatsanwaltschaft, einen Staatsanwalt mit dem weiteren Verfahren zu betrauen. Diese stellte jedoch beim Justizrat den Antrag, dass ein ausserkantonaler Staatsanwalt die Untersuchung übernehmen soll. Dies, weil jeder Freiburger Staatsanwalt als Untergebener Gassers als voreingenommen hätte gelten können. Mit der Nomination von Pierre Aubert hat der Justizrat diesem Antrag nun entsprochen.

uh

Meistgelesen

Mehr zum Thema