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Neuer Anlauf für Gewerbezone

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Neuer Anlauf für Gewerbezone

Informationsabend in der Gemeinde St. Silvester

In St. Silvester sollen im Gebiet Muschels 28 000 Quadratmeter Land in die Bauzone umzoniert werden. Allerdings tritt nicht wie geplant die Gemeinde als Landverkäuferin auf, sondern ein privater Grundbesitzer.

Von IMELDA RUFFIEUX

In mehreren Anläufen hat die Gemeinde St. Silvester im Rahmen einer Teilrevision der Ortsplanung versucht, neues Gewerbeland einzuzonieren. Sie war aber von den kantonalen Behörden immer wieder gebremst worden. Das Vorgesuch in Muschels war nun positiv beurteilt worden (siehe auch Kasten).

Ursprünglich war ein Landtausch mit einer Privatperson geplant. Nachdem aber der entsprechende Budgetposten von 30 000 Franken an der letzten Gemeindeversammlung gestrichen worden war, suchte der Gemeinderat andere Wege, wie Frau Ammann Vreni Buntschu an der Orientierungsversammlung am Donnerstagabend ausführte.

Mehrere Interessenten –
einer definitiv

Neu ist jetzt geplant, dass die Gemeinde das entsprechende Land in die Bauzone aufnimmt und dass der Landbesitzer dann direkt mit allfälligen Baulandkäufern verhandelt. Mehrere Gewerbler haben ihr Interesse angemeldet – einer davon, ein lokaler Transportunternehmer – will definitiv einen Grossteil des Landes, nämlich 24 000 Quadratmeter Land, erwerben.

Wie Vreni Buntschu ausführte, erhofft man sich von diesem Unternehmen, das grosse Platzprobleme hat und rasch bauen will, Arbeitsplätze und allenfalls sogar Neuzuzüger. «Es ist ein gutes Projekt», hielt sie vor den rund 60 Anwesenden fest.

Bisher hat die Gemeinde 18 000 Franken für die Zonenplanung ausgegeben. Dadurch, dass der weitere Landhandel auf privater Basis verläuft, erwachsen ihr keine weiteren Kosten. Wasser- und Abwasserleitungen befinden sich bereits nahe des betreffenden Landes, so dass keine weiteren Erschliessungsleitungen nötig sind.

Einnahmen und andere Vorteile

Vorteile für die Gemeinde sind jährliche Steuereinnahmen (juristische und natürliche Personen, Fahrzeugsteuern) sowie einmalige Anschluss- und Baubewilligungsgebühren. Wie Gemeinderat Josef Schuler ausführte, ist St. Silvester sehr daran interessiert, Arbeitsplätze zu schaffen. Neben Steuerpotenzial, Bevölkerungsdichte und -zuwachs ist nämlich vor allem die Beschäftigungsrate eines der Hauptkriterien für die Bestimmung der Gemeindeklassifizierung.

Nach mehreren schwierigen Jahren in der Klasse fünf, in der trotz Sparbemühungen die Rechnungen stets defizitär waren, folgte mit dem Wechsel in die sechste Klasse eine Trendwende. «Es ist der sehnlichste Wunsch des Gemeinderates, in dieser Klasse zu bleiben», betonte Josef Schuler. Nur so könne man Schulden abtragen und trotzdem noch notwendige Investitionen tätigen.

Ein Klassenwechsel bringt der Gemeinde eine zusätzliche Belastung von mindestens 200 000 Franken (kantonale und regionale Ausgaben). «Wenn wir die Gewerbezone einrichten und damit Arbeitsplätze schaffen, dann gehen wir eher in Richtung Klasse 6», argumentierte der Gemeinderat für die geplante Auszonierung.

Angst vor dem Lärm

In der Diskussion kamen vor allem die Befürchtungen über die Lärmbelastung durch den Lastwagen-Verkehr und die Beeinträchtigung der Wohnqualität in den benachbarten Quartieren zum Ausdruck. Planer Daniel Baeriswyl führte aus, dass Berechnungen nach allgemein geltenden Grundlagen angestellt wurden. Sie ergaben, dass die in der Lärmschutzverordnung festgehaltenen Grenzwerte eingehalten werden können. Josef Schuler betonte, dass der Gemeinderat diesen Punkt eingehend geprüft habe. Da die Lärmbelästigung aber im gleichen Grenzwert liegen wie in bereits bestehenden Zonen, habe man sie für zumutbar gehalten.

Gemeinderat Gilbert Boschung wies darauf hin, dass das Quartier Ebnet verkehrsentlastet würde, da für die neue Gewerbezone eine separate Erschliessung geplant sei. Ausserdem habe eine Gewerbezone unterhalb des Dorfes ebenfalls den Vorteil, dass der Verkehr nicht durch den Dorfkern gehe.

Auch die Befürchtung, das Transportunternehmen könnte auf dem Gelände weitere lärmintensive Tätigkeiten aufnehmen (Material sortieren und verarbeiten durch einen «Brecher»), wurde geäussert. Falls dem so sei, meinte Josef Schuler, so würde dies sicher die erlaubte Lärmempfindlichkeitsstufe 3 übersteigen.

Trottoir schon lange ein Thema

Die Sicherheit war ein weiteres Thema. Wie Vreni Buntschu ausführte, ist ein Trottoir entlang der Kantonalstrasse (heute ein Gehstreifen) schon seit langem ein Thema – auch ohne Gewerbezone. Bisher fehlte das Geld; ausserdem hätte der Kanton hierbei das letzte Wort.

Ändert eine Fusion die Lage?

Ein Anwohner hätte es lieber gesehen, wenn die Gemeinde Land für das Wohnen statt für das Gewerbe reserviert hätte. Ein anderer bat darum,
keinen neuen Zankapfel zu schaffen, der Missstimmung ins Dorf bringe. Er wies auch auf die geplante Fusion mit Giffers und Tentlingen hin und nahm an, dass das Argument der Klassifikation bei einem Ja keine Rolle mehr spielt. Das Thema Fusion ist an der Gemeindeversammlung vom kommenden Freitag traktandiert.

Kanton stellt Bedingungen

Daniel Baeriswyl vom Planungsbüro Urbaplan stellte den Ablauf der Einzonierung vor. Auch im Gebiet Muschels hatte der Kanton einige Auflagen gemacht. So gab er gewisse Rahmenbedingungen vor, die vor allem eine Hecke und einen geschützten Einzelbaum sowie einen Minimalabstand zum eingelegten Ebnetbach betrafen.

Für die neue Gewerbezone wurden auch neue Bauvorschriften festgehalten: U.a. darf die Gebäudehöhe maximal 13 Meter betragen, das Land muss innerhalb von fünf Jahren überbaut sein und – einer der wichtigsten Punkte – die Lärmempfindlichkeit wird auf Stufe drei festgelegt. Das heisst, die Lärm-Immissionen dürfen nicht höher sein als in der bestehenden Landwirtschaftszone oder in der Kernzone.
Ausserdem verlangte der Kanton einen Detailbebauungsplan, in dem u.a. Verkehrserschliessung, Freiflächen, technische Infrastrukturen festgelegt sowie eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgenommen wird. Dieser wird gleichzeitig mit einem konkreten Bauprojekt aufgelegt und geht zu Lasten des Landkäufers.

Die Auflage der Teilrevision der Ortsplanung mit der neuen Bauzone ist bereits am 27. Februar 2004 im Amtsblatt veröffentlicht worden. Private und Organisationen haben 30 Tage Zeit, dagegen Einsprache zu erheben.
Wenn es keine Einsprachen gibt oder diese innert nützlicher Frist erledigt werden können, dann könnten Baugesuch und Detailbebauungsplan innerhalb von rund einem halben Jahr eingereicht werden. im

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