36,845 Millionen Franken: Bei kantonalen Finanzbegehren ab dieser Grössenordnung tritt das obligatorische Finanzreferendum in Kraft. Dabei handelt es sich um 1 Prozent der Gesamtausgaben des Staates; der Staatsrat hat diesen Mindestbetrag nun auf der Grundlage der Staatsrechnung 2016 neu berechnet. Das fakultative Finanzreferendum liegt bei einem Viertel-Prozent: 9,211 Millionen Franken.
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