Im Oktober 2014 sprach das Gericht des Broyebezirks den Waadtländer Polizisten frei, der im April 2010 im Autobahntunnel von Sévaz auf ein Auto geschossen und den Beifahrer tödlich verletzt hatte. Nun steht er wieder vor Gericht: Die Familie des Opfers und der Fahrer des Autos haben den Fall vor das Kantonsgericht gezogen. Der Anwalt der Familie fordert, der Polizist sei wegen eventualfahrlässiger Tötung zu verurteilen. Der Anwalt des Polizisten und der Staatsanwalt sagen, er habe in Notwehr gehandelt, der Freispruch sei gerechtfertigt. njb
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