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Neuer Umgang mit tickenden Zeitbomben

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In Romont hat ein Mann mit einem Vorschlaghammer blindwütig die Räumlichkeiten des Sozialdiensts verwüstet, im Kanton St. Gallen griff ein Mann mit einer Axt Passanten an, im Kanton Zürich wurde der Leiter eines Sozialdiensts ermordet. Solche und ähnliche Fälle vermeiden: Dies ist das Ziel einer neuen Einheit, die bei der Kantonspolizei geschaffen werden soll.

Bei den erwähnten Fällen aus den letzten Jahren verfügte mindestens ein öffentlicher Dienst über Informationen, die auf die Tat hätten hinweisen können. Doch die Informationen waren nur bruchstückhaft und verstreut. Die neue zwei- oder dreiköpfige Einheit der Polizei soll deshalb vorhandene Informationen zu Personen, von denen eine Gefahr ausgehen kann, sammeln und koordinieren, sie analysieren und mit der bestmöglichen Methode entschärfen.

Gesetzliche Basis

Die Sicherheits- und Justizdirektion hat zusammen mit der Kantonspolizei gestern über diesen geplanten neuen Umgang mit Gewaltrisiken informiert. Zur Umsetzung dieses Bedrohungsmanagements sind verschiedene Gesetzesanpassungen nötig (siehe Kasten), die seit dieser Woche in der Vernehmlassung sind. Läuft alles nach Plan, könnte der Grosse Rat noch vor der Sommerpause über die Neuerungen entscheiden. Das Konzept solle auf Anfang 2020 in Kraft treten, sagte Staatsrat Maurice Ropraz (FDP).

Laut Ropraz könnten damit in Zukunft verschiedene bedrohliche Situationen rechtzeitig entschärft werden. Diese reichen von häuslicher Gewalt über Aggressionen gegen Behörden bis hin zu extremistischen Aktionen. «Bei 50 Prozent der Fälle öffentlicher Gewalt waren die Täter den Behörden vorher schon wegen häuslicher Gewalt bekannt», so Ropraz. «Wir rechnen mit etwa 150 Dossiers pro Jahr im Kanton Freiburg», sagte André Progin, Hauptmann bei der Gendarmerie der Kantonspolizei.

Auch die Gefährder schützen

«Das Bedrohungsmanagement basiert auf Bedürfnissen und Feststellungen. Solche Fälle sind Realität», sagte Polizeikommandant Philippe Allain. «Gewalt zeigt sich bei einer Person oft in vielen Formen.» Die neue Einheit der Polizei habe klare Kompetenzen und werde mit Bedrohungslagen professionell umgehen.

«Wir wollen Gewalt verhindern, bevor es kein Zurück mehr gibt», so Allain. Alle Fälle seien individuell und müssten auch so beurteilt werden. Laut Allain würden damit nicht nur die Öffentlichkeit und die Behörden geschützt, sondern auch die Personen selber, von denen eine Bedrohung ausgehe.

Zentral beim neuen Bedrohungsmanagement ist das vernetzte Arbeiten. Der Austausch von relevanten Informationen kann so innerhalb eines gesetzlichen Rahmens stattfinden. Gemäss Maurice Ropraz wird mit dem Konzept eine der Prioritäten der Kriminalpolitik umgesetzt, die der Generalstaatsanwalt und der Staatsrat im Mai 2018 beschlossen hatten. Es entspreche auch einer Empfehlung des nationalen Aktionsplans des Sicherheitsverbunds Schweiz. Mehrere Kantone haben schon entsprechende Strukturen eingeführt.

Das Konzept stützt sich neben der Abteilung bei der Polizei auf ein Netzwerk von Ansprechpersonen, die problematische Vorkommnisse melden dürfen, und auf eine Fachgruppe, die zur Einschätzung von Risiken beigezogen wird.

Gesetzgebung

Ärzte werden von Schweigepflicht entbunden

Zur Einführung des geplanten Bedrohungsmanagements im Kanton Freiburg sind diverse gesetzliche Änderungen notwendig. Ab sofort und bis Mitte April ist ein Vorentwurf zur Revision des Gesetzes über die Kantonspolizei in der Vernehmlassung.

So findet die vorgesehene Abteilung Bedrohungsmanagement Aufnahme in das Gesetz, ebenso die von der Sicherheits- und Justizdirek­tion vorgeschlagene Fachgruppe als beratendes Organ.

Erwähnt werden im Gesetz auch die Partner, die zum Meldenetzwerk gehören. Darunter fallen die Dienststellen des Staats und der Gemeinden ebenso wie Gerichtsbehörden, private Institutionen mit öffentlich-rechtlichen Aufgaben, Vereine mit sozialem oder präventiven Charakter sowie Geistliche und Gesundheitsfachpersonen. Insbesondere ist vorgesehen, dass Gesundheitspersonal nach Bedingungen des Gesundheitsgesetzes vom Berufsgeheimnis entbunden werden. Das Gesundheitsgesetz muss somit angepasst werden. «Für Ärzte wird keine Pflicht zum Kommunizieren eingeführt, aber sie werden die Möglichkeit dazu erhalten, ohne dass sie dafür belangt werden», sagt Staatsrat Maurice Ropraz auf Anfrage. Diese Frage sei mit der Gesundheitsdirektion und der Datenschutzbehörde abgesprochen.

Der Umgang mit Daten wird ebenfalls im Polizeigesetz geregelt. So können die Informationen bestimmten Personen weitergeleitet werden, wenn dies zur Abwendung einer Gefahr notwendig ist. Gemäss Polizeikommandant Philippe Allain existieren für das Sammeln von Daten Profiler-Plattformen. Wenn über einen Gefährder fünf Jahre keine neuen Informationen mehr eingehen, werden diese Daten gelöscht.

Schliesslich sieht das Gesetz auch neue mögliche Massnahmen vor. Dazu gehört die Kompetenz, zu präventiven Zwecken das Gespräch mit einem Gefährder zu suchen.

uh

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