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Neuerung: Einführung eines Zwangsmassnahmengerichts

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Aufgrund der neuen Strafprozessordnung des Bundes müssen die Kantone so genannte Zwangsmassnahmengerichte vorsehen, die Zwangsmassnahmen wie U-Haft anordnen oder genehmigen. Damit wird im Kanton Freiburg der 2005 eingeführte Haftrichter wieder abgeschafft.

Der Grosse Rat hat gestern die entsprechenden Bestimmungen im neuen Justizgesetz genehmigt. Danach wird dieses Gericht als Einzelgericht und ohne Gerichtsschreiber entscheiden, da es oft rasche Entscheide wird treffen müssen. Das Zwangsmassnahmengericht wird auch über Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht entscheiden, und zwar als einzige kantonale Instanz, wie die Justizkommission präzisiert. wb

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