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Neuerungen in der Fischerei

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Neuerungen in der Fischerei

Staatsrat erlässt Reglement und Verordnungen

Ein neues Informatiksystem machts möglich: Ab kommendem Jahr werden die Vignetten für die Fischereipatente durch eine Etikette im Kreditkartenformat ersetzt werden.

Der Staatsrat hat soeben das Reglement über die Ausübung der Fischerei in den Jahren 2004-2006 verabschiedet. Daraus geht hervor, dass die Patentpreise und -kategorien unverändert bleiben. Bei Letzteren wird lediglich die Bezeichnung vereinfacht. An Stelle der bisherigen Patente F und G gibt es neu das Patent A mit einer Geltungsdauer von einem beziehungsweise von sieben Tagen. Fischer, die ihr Patent im Kanton Waadt gelöst haben, zahlen zudem bloss eine Zusatzgebühr von zehn Franken. Dieser Beschluss kommt zur Anwendung, weil die Waadt einen entsprechenden Entscheid gefällt hat und Freiburg nun Gegenrecht gewährt.

Verkauf bei Oberämtern

Die hauptsächlichen Verkaufsstellen für Fischereipatente sind die Oberämter. Dies kommt neu auch im Greyerzbezirk zur Anwendung, wo bis jetzt der Finanzdienst die Patente ausstellte. Da die Oberämter ab Anfang 2004 über ein neues Informatiksystem für die Finanzverwaltung verfügen, werden auch die Patente mit Hilfe dieses Systems erstellt. Das alte Prinzip mit den Vignetten und dem Patentbüchlein wird durch eine Etikette im Kreditkartenformat ersetzt, die direkt auf das Statistikbüchlein oder -blatt angebracht wird.

Bei den Wasserläufen und Seen, die für die Patentfischerei offen sind, gibt es für die kommenden drei Jahre nur geringfügige Änderungen. So wird bei Freiburg das Fischen unterhalb der Schleusen in der Mageren Au aus Sicherheitsgründen nicht mehr gestattet. Die Abgrenzung zwischen der Flussfischerei in der Saane und dem Schiffenensee wird neu festgelegt. Letzterer beginnt neu nicht erst bei der Brücke, die zur Ara führt, sondern bereits bei der Neiglen-Hängebrücke. Bei Jaun wird der Weibelsriedbach neu für die Patentfischerei geöffnet. Drei kurze Grenzabschnitte zum Kanton Waadt werden neu für die Patentfischerei geöffnet, so die Broye auf ihrer Grenzstrecke in Auboranges.

Amerikanischer Krebs zum Fang frei

Der amerikanische Krebs (Kamberkrebs), der bei uns Ende des 18. Jahrhunderts eingeführt wurde, gefährdet die einheimischen Krebspopulationen. Er überträgt nämlich die Krebspest, während er selber gegen diese Krankheit resistent ist. Auf Anfrage des Verbandes der Fischervereine hat jetzt der Staatsrat beschlossen, den Fang des amerikanischen Krebses zu gestatten. Um aber gleichzeitig das Ausbreitungsrisiko der Krebspest nicht zu erhöhen, ist es verboten, diese Krebse lebend zu transportieren.

Gemäss dem neuen Reglement über die Fischerei bleiben die bisherigen Schongebiete grundsätzlich erhalten. Auch hier gibt es gewisse Ausnahmen. So wird das Schongebiet in der Kleinen Saane in Altenryf aufgehoben, während das Schongebiet im Unterlauf der Neirigue flussaufwärts erweitert und in der Saane bei Montbovon ein neues ausgeschieden wird. Vereinfacht werden ebenfalls gewisse Schonmasse.

Um die Seeforelle besser zu schonen, wird vom 1. Dezember bis 15. Januar der Gebrauch der Schleppangel verboten. Im Schiffenen- und Greyerzersee ist Schleppangelfischerei während der Schonzeit des Hechts und des Zanders ebenfalls verboten. Schliesslich dürfen Kinder, welche unter der Aufsicht eines erwachsenen Patentinhabers fischen, für die Flussfischerei zwei Angeln gebrauchen. Bisher war nur eine erlaubt. wb

Versteigerung der Fischereilose

In einer vom Staatsrat soeben verabschiedeten Verordnung, die für die Jahre 2004-2009 Gültigkeit hat, werden die Bedingungen für die Versteigerung und die Verpachtung der Fischereilose festgelegt. Letztere haben nur wenige Veränderungen erfahren. Die Versteigerungen für die neue Periode finden entweder Ende Jahr oder im Januar 2004 statt. Die Daten und Orte werden später veröffentlicht.

Schliesslich enthält die Verordnung über die Wasserläufe für die Aufzucht von Fischen die Listen der Wasserläufe, die mehrheitlich für die Aufzucht von Bachforellen bewirtschaftet werden. Die Fische, die in diesen Wasserläufen herangezogen werden, dienen der Wiederbevölkerung der Patentgewässer. Die Fischervereine bewirtschaften 75 Aufzuchtbäche und das Amt für Wald, Wild und Fischerei deren 16. wb

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