Der Staatsrat hat festgelegt, dass das neue Gesetz über die Agglomerationen, das der Grosse Rat im August erlassen hat, am 1. Januar 2021 in Kraft tritt. Zudem hat er eine Verordnung verabschiedet, die den Betrieb der Agglomeration Freiburg bis zur Gründung eines neuen Gemeindeverbandes sicherstellt. In dieser Übergangsphase gelte für die Agglomeration Freiburg bisheriges Recht, wie der Staatsrat in einer Medienmitteilung schreibt. Nur die Bestimmungen zum Beitritt und zum Austritt der Gemeinden würden aufgehoben. Der Staatsrat gewährt den bisherigen Agglomerationen – Agglomeration Freiburg und Mobul – zudem eine Frist von zwei Jahren, um einen neuen Perimeter festzulegen. Die Gemeinden innerhalb dieses Perimeters haben dann zwei Jahre Zeit, um die Statuten eines Gemeindeverbands zu verabschieden, der in Zukunft für die Vorbereitung und Durchführung von Agglomerationsprogrammen zuständig ist.
Gegen das neue Gesetz haben allerdings sechs Gemeinden aus dem Saanebezirk beim Bundesgericht Beschwerde erhoben. Eine allfällige aufschiebende Wirkung, die von den Beschwerdeführern verlangt wurde, könnte das Inkrafttreten des Gesetzes daher verzögern.
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