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Neues Betreuungsgesetz: Plätze in Krippen und Tagesfamilien sollen günstiger werden

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Autor: Carolin foehr

Eltern, die einen Platz in einer Tagesfamilie oder Krippe suchen, stehen nicht selten vor ernsten finanziellen Belastungen. Ein neues Gesetz über die familienexternen Betreuungseinrichtungen (FBG) soll diese durch Subventionen verringern. Ziel sei es auch, die Tarife im Kanton anzugleichen, erklärte Staatsrätin Anne-Claude Demierre gestern anlässlich der Vorstellung des entsprechenden Gesetzesentwurfes.

Das neue Gesetz soll das bisherige über die Einrichtungen zur Betreuung von Kindern im Vorschulalter (BEG) ersetzen und erweitern. Es wird neu die ausserschulische Betreuung sowie deren Finanzierung durch Kanton, Gemeinden und Eltern regeln. Auch die Arbeitgeber sollen künftig einen finanziellen Beitrag leisten.

Rund 17 Prozent weniger

Obwohl die Zahl der Betreuungsplätze im Kanton stetig steigt, besteht weiterhin eine grosse Nachfrage. Eine Infras-Erhebung der generellen Nachfrage im Kanton (siehe Kasten) hat ergeben, dass rund die Hälfte der Haushalte mit mindestens einem Kind unter vier Jahren an einem Betreuungsplatz interessiert wäre – bei Familien mit schulpflichtigen Kindern liegt das Nachfragepotenzial sogar bei fast 60 Prozent. Besonders die Preistarife hätten Einfluss auf die konkrete Entscheidung der Eltern, sagte Anne-Claude Demierre.

Diese Hemmschwelle will das neue Gesetz mit Subventionen an die Einrichtungen senken. Einerseits wird der Staatsrat angehalten, rechtmässig anerkannte Krippen und Tagesfamilien mit einem Beitrag von zehn Prozent der durchschnittlichen Einrichtungskosten zu unterstützen. Diese betragen laut einer wissenschaftlichen Studie 94,33 Franken pro Tag in einer Freiburger Krippe und 7,96 Franken pro Stunde in einer Tagesfamilie.

Das Gesetz sieht zusätzlich eine Unterstützung durch die Arbeitgeber vor. Die Summe beliefe sich für den Kanton auf knapp vier Millionen Franken, die Gesamtrechnung würde sich nach fünf Jahren auf 19 Millionen Franken belaufen.

«Von den positiven wirtschaftlichen Folgen einer verbesserten ausserfamiliären Betreuung werden auch die Unternehmen profitieren», erläuterte Alexandre Grandjean von der Direktion für Gesundheit und Soziales (GSD). Die Kommission habe denn auch einen Kompromis mit dem Freiburger Arbeitgeberverband angestrebt. Der Entwurf legt den Beitrag auf 0,4 Promille der Lohnmasse fest, was rund sieben Prozent der Einrichtungskosten entspricht.

Das Gesetz soll auch dem Anspruch entgegenkommen, die Tarife für den Elternbeitrag auf dem Kantonsgebiet zu vereinheitlichen. Zurzeit liegt es bei den Gemeinden, die Höhe der Unterstützung an die Einrichtungen sowie der Beiträge festzulegen. Dies führe unweigerlich zu Ungleichheiten, stellte Demierre fest. Das Gesetz sehe darum zwei Varianten vor. Erstere überlässt den Gemeinden weiterhin eine grosse Autonomie, wobei diese sich allerdings an den Referenzraster der GSD anlehnen müssen. Der zweite, vom Staatsrat initiierte Vorschlag verlangt hingegen, dass die Gemeinden ihre finanzielle Unterstützung so weit anpassen müssen, dass die Tarife für die Familien finanziell tragbar bleiben. Ein Einheitstarif für den gesamten Kanton sei zwar wünschenswert, aber nicht realisierbar gewesen, so Anne-Claude Demierre.

Der Vorentwurf geht nun bis September in die Vernehmlassung.

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