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Neues Gesetz für Gold und Erdöl

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Erdöl, Erdgas, Geothermie–diese Ressourcen zur Energiegewinnung sind gefragt und werden im Kanton Freiburg gesucht oder genutzt. Da in den vergangenen Jahren mehrmals Firmen Bewilligungen für die Suche beantragten, hat der Staatsrat einen Gesetzesvorentwurf über die Nutzung des Untergrundes in die Vernehmlassung geschickt.

«Die bisherige Gesetzgebung ist veraltet», sagt Martin Leu, juristischer Berater bei der Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion. Es gibt ein Gesetz aus dem Jahr 1850 über den Betrieb der Minen sowie eines über die Schürfung und Ausbeutung von Kohlenwasserstoffen (Erdöl, -gas) aus dem Jahr 1960. «Wir wollten die Gesetzgebung aktualisieren, zumal sie gerade im Bereich der Geothermie Lücken aufweist.»

Das neue Gesetz hält nun fest, dass es eine Bewilligung braucht, um natürliche Ressourcen zu erkunden. Das entsprechende Gesuch muss im Amtsblatt veröffentlicht werden. Als natürliche Ressourcen gelten Rohstoffe wie Erz, Gold, Erdöl und Erdgas; Erdwärme und auch Raum für Lagerung von Stoffen wie CO2. Ausgenommen vom Gesetz sind beispielsweise der Abbau von Kies, die Nutzung des Grundwassers und auch die Nutzung der Erd- und Grundwasserwärme bis in eine Tiefe von 400 Metern. Eine Erdsonde für ein Einfamilienhaus fällt also nicht unter das Gesetz. Diese Ausnahmen sind durch andere Gesetze geregelt.

 Für die Nutzung der natürlichen Ressourcen des Untergrundes braucht es zweitens eine Konzession des Staatsrates. Er erteilt sie, wenn nachgewiesen ist, dass eine kommerzielle Nutzung der Ressourcen möglich ist, der Untergrund geeignet ist, dass keine erhebliche Gefahr vorhanden ist und dass Finanzierung, Betrieb, Rückbau und Nachsorge der Anlage sichergestellt sind. Auch dieses Gesuch muss im Amtsblatt veröffentlicht werden. Eine Konzession wird für höchstens 50 Jahre erteilt.

Als dritter Punkt sieht der Vorentwurf vor, eine Geologiedatenbank zu schaffen, so dass ein besserer Überblick über die Ressourcen des Untergrundes entsteht. mir

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